Handelsregister · VR 551216
Chronologischer Auszug
Welfenfestkommission Weingarten e.V. · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Welfenfestkommission Weingarten e.V. b) Weingarten | a) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem jeweiligen Oberbürgermeister der Stadt Weingarten. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt, mit Ausnahme vermögensrechtlicher Angelegenheiten, soweit sie im Einzelfall den Betrag in Höhe von 3000,00 EUR übersteigen. In diesem Fall vertreten alle Vorstandsmitglieder gemeinsam. b) 1. Vorsitzender: Steinhauser, Rolf, Weingarten, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Schuhmacher, Nikolaus, Weingarten, *XX.XX.XXXX Oberbürgermeister der Stadt Weingarten: Ewald, Markus, Weingarten | a) Verein Satzung vom 18.03.2009 zuletzt geändert am 20.10.2010 | a) 22.07.2014 Fülle b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.07.2014. Tag der ersten Eintragung: 28.05.2009 Satzung Blatt: 23/29 |
| 2 | b) Bestellt als 1. Vorsitzende: Staudacher-Rall, Parinda, Weingarten, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Wiest, Horst, Weingarten, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Steinhauser, Rolf, Weingarten, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Schuhmacher, Nikolaus, Weingarten, *XX.XX.XXXX | a) 05.10.2020 Schlumberger | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln, mit Ausnahme vermögensrechtlicher Angelegenheiten, soweit sie im Einzelfall den Betrag in Höhe von 5.000,00 EUR übersteigen. In diesem Fall vertreten die beiden Vorsitzenden den Verein gemeinsam. b) Nicht mehr Oberbürgermeister der Stadt Weingarten: Ewald, Markus, Weingarten, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 15.06.2023 Reinhardt b) Neufassung der Satzung: Blatt: 76/81 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.