Handelsregister · VR 551216

Chronologischer Auszug

Welfenfestkommission Weingarten e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Welfenfestkommission Weingarten e.V.

b)
Weingarten
a)
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.
Vorsitzenden und dem jeweiligen Oberbürgermeister der
Stadt Weingarten. Jedes Vorstandsmitglied ist
einzelvertretungsberechtigt, mit Ausnahme
vermögensrechtlicher Angelegenheiten, soweit sie im
Einzelfall den Betrag in Höhe von 3000,00 EUR
übersteigen. In diesem Fall vertreten alle
Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
1. Vorsitzender:
Steinhauser, Rolf, Weingarten, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Schuhmacher, Nikolaus, Weingarten, *XX.XX.XXXX
Oberbürgermeister der Stadt Weingarten:
Ewald, Markus, Weingarten
a)
Verein
Satzung vom 18.03.2009 zuletzt geändert am 20.10.2010
a)
22.07.2014
Fülle

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
22.07.2014.
Tag der ersten Eintragung:
28.05.2009

Satzung
Blatt: 23/29
2b)
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Staudacher-Rall, Parinda, Weingarten, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Wiest, Horst, Weingarten, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Steinhauser, Rolf, Weingarten, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schuhmacher, Nikolaus, Weingarten, *XX.XX.XXXX
a)
05.10.2020
Schlumberger
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Sie vertreten jeweils einzeln, mit Ausnahme
vermögensrechtlicher Angelegenheiten, soweit sie im
Einzelfall den Betrag in Höhe von 5.000,00 EUR
übersteigen. In diesem Fall vertreten die beiden
Vorsitzenden den Verein gemeinsam.

b)
Nicht mehr
Oberbürgermeister der Stadt Weingarten:
Ewald, Markus, Weingarten, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
15.06.2023
Reinhardt

b)
Neufassung der Satzung:
Blatt: 76/81

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.