Handelsregister · HRB 11660

Registerinformationen

Weiße Elfen Kloster gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Weiße Elfen Kloster gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Alsfeld
Geschäftsanschrift
Sudetenlandstraße 9, 36304 Alsfeld

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 11660
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
21.02.2024
Abrufstand
06.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die "Förderung der Altenhilfe" gemäß § 52 (2) Nr. 4 AO, sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte gemäß § 52 (2) Nr. 10 AO. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Betreuung und Unterstützung im Alltag von Senioren sowie Menschen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen durch die folgenden Maßnahmen: - Hilfe und Unterstützung im häuslichen Alltag durch das Erbringen von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Einkäufe, Zubereiten von Mahlzeiten oder Reinigung der häuslichen Umgebung - Hilfe, Unterstützung und Begleitung außer Haus zu Arzt- oder Einkaufsfahrten - Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegender dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden) gem. § 45 SGB XI Abs. 1 Punkt 2 - Betreuung dementiell erkrankter Personen zur Entlastung ihrer Pflegeperson, sowie Mobilisierung in Form von betreuten Spaziergängen und Motivation zur Teilnahme am Alltag (Verhinderung sozialer Isolation)

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Marina Kloster

Alsfeld

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2024

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.