Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Für diese Einlage in Sonderrechtsnachfolge Einlage erhöht bei
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 29.04.2025 (60 IN 1032/24) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 60 IN 1032/24) aufgelöst. Gemäß § 138 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 141 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.