Schädlingsbekämpfung, Vogelabwehr und sonstige Dienstleistungen in den Bereichen Hygiene und Reinigung, wie zum Beispiel Desinfektionen, Wohnungsräumungen, u.ä.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Steven Weiß
Frankfurt am Main
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Gunther Weiß
Frankfurt am Main
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Zweigniederlassung
MARNI-Hygiene-Dienst Zweigniederlassung der WEISS Hygiene-Service-GmbH
Wiesbaden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.12.1990 zuletzt geändert am 28.12.1993
Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2025 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 3 (Firma, Sitz) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.03.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Blatt 14 ff. Sonderband
Fall 2
Fall 3
Fall 5
Fall 7
Fall 9
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22. August 2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Marni-Hygiene-Dienst GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 12880) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.