a) die Erzeugung und der Absatz von Erzeugnissen aus Trauben nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen, b) der Handel mit aus eigenem Wein hergestellten Waren, c) der Handel mit sonstigen Waren, d) Bearbeitung und Lagerung von Trauben und Wein als Dienstleistung für Dritte, sofern Kapazitäten frei sind, e) die Vermietung und Verpachtung von Geschäfts- und Betriebsräumen sowie von Betribsflächen. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen, sofern dies dem Gegenstand der Genossenschaft förderlich ist. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Wolfgang Krapp
Bad Dürkheim-Ungstein
Vorstand
Andreas Wolf
Bad Dürkheim
Vorstand
Harald Eller
Weisenheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 04.01.1903 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Generalversammlung vom 19.02.2003 geändert.
Die Generalversammlung vom 13.03.2007 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthaben), § 9 (Ausschluss), § 22 (Aufgaben und Pflichten, § 28 (Einberufung und Tagesordnung) und § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 04.02.2013 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 11 (Rechte der Mitglieder) und § 22 (Aufgaben und Pflichten) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 21.05.2015 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 10 (Auseinandersetzung), §12 (Pflichten der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 21 (Gewährung von Krediten oer besonderen Vorteilen an Vorstandsmitglieder), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats) § 26 Ausübung der Mitgliedsrechte), § 30 (Gegenstände der Beschlußfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 27.08.2020 hat eine Änderung des Statuts in § 1 (Firma und Sitz), § 46 (Bekanntmachungen) und § 48 (Mitgliedschaften) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Das Geschäftsjahr der Genossenschaft beginnt am 01. September und endet am 31. August.
Die Generalversammlung vom 20. April 1969 hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18. April 1969 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der Ungsteiner Winzergenossenschaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Ungstein durch Übernahme beschlossen.
Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter ihrer Firma im Genossenschaftskurier Hessen/Rheinland-Pfalz/Thüringen.
Die Generalversammlung beschließt über Erwerb, Veräußerung und Bebauung von Grundstücken und Erbbaurechten über 210.000,00 EUR. Der Geschäftsanteil beträgt jetzt 800,00 EUR. Auf diesen sind mindestens 10% einzuzahlen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.01.1903 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 114 DÜ getreten. Freigegeben am 19.10.2005.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Von Amts wegen berichtigt: Lfd. Nr. 1 Sp. 2 c), 4 a) und 6 b).
Von Amts wegen berichtigt: Lfd. Nr. 1 Sp. 2 a)
Fall 11
Fall 15
Fall 18
Fall 19
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.