Handelsregister · HRB 24713

Registerinformationen

Weingut und Weinschänke Rebenhof Bernhard Gärtner GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Weingut und Weinschänke Rebenhof Bernhard Gärtner GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Zwingenberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 24713
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
28.01.2009
Abrufstand
28.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb einer Weinschänke und der Weinanbau und -vertrieb.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Bernhard Gärtner

Zwingenberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Andrea Margot Gärtner

Zwingenberg

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Tag der ersten Eintragung: 22.02.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 1 - 16 Sonderband
  • Fall 3

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 23.12.1995
  • Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 1 (Firma) und mit ihr eine Änderung der Firma der Gesellschaft , § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR, § 8 Nr. 1 (Stimmrecht und Beschlussfassung), § 17 Nr. 1 (Veröffentlichungen) und die ersatzlose Streichung von § 18 Nr. 2 (Schlußbestimmungen) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.