der Betrieb eines Weinguts und einer Weinkellerei sowie der Groß- und Einzelhandel mit Getränken aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Alexander Steiner
Berlin
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2009.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Das Handelsgeschäft der "Rudolf Zimmerlin Weingut und Weinkellerei KG", jetzt: "C und S Zimmerlin KG", (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 2959), ist mit dem Recht zur Fortführung der Firma übergegangen auf die hier eingetragene Gesellschaft.
Der Übergang der im Geschäftsbetrieb der "Rudolf Zimmerlin Weingut und Weinkellerei KG" begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.