Die Verwaltung eigenen Vermögens und der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Vermögenswerten, insbesondere von Grundbesitz im Inland.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Solange Frau Karin Weigerstorfer Geschäftsführerin ist, ist sie stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB und von jeglichem Wettbewerbsverbot befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ernst Weigerstorfer
Freyung
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Karin Weigerstorfer
Freyung
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2015.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2024 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: § 5 (Geschäftsführung, Vertretung).
Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2024 hat die Änderung des § 14 (Gründungsaufwand) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2024 hat die Änderung des § 9 (Tod eines Gesellschafters, Erbfolge) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Weigerstorfer 2 Objektgesellschaft mbH mit dem Sitz in Freyung (Amtsgericht Passau HRB 9784) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Die Weigerstorfer Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Freyung (Amtsgericht Passau HRB 9457) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.10.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.