Handelsregister · HRB 733956
Chronologischer Auszug
Weideprofi UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Weideprofi UG (haftungsbeschränkt) b) Hohenstein Geschäftsanschrift: Marktstraße 9, 72531 Hohenstein c) Vertrieb von und Handel mit Produkten für die Weidetierhaltung. | 1.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Geschäftsführer: Sellenthin, Torsten, Hohenstein, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2010. | a) 07.06.2010 Reusch | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 20.03.2012 (4 IN 92/12) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 23.03.2012 Vogelwaid b) Fall 2 | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 21.06.2012 (4 IN 92/12) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Tübingen, 4 IN 92/12) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Die allgemeine und die konkrete Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei Auflösung der Gesellschaft nicht automatisch fort. Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen vermerkt. | a) 10.08.2012 Vogelwaid b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.