Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und Besitz von landwirtschaftlichem Grundeigentum zur Verpachtung an die Mitglieder der Genossenschaft und zur eigenen Bewirtschaftung. Die Genossenschaft darf alle Geschäfte durchführen, die mit diesem Zweck zusammenhängen oder den Geschäftszweck zu fördern geeignet sind. Hierzu gehört auch insbesondere die Förderung der Rindviehhaltung. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Markus Hufschmidt
Stolberg
Vorstand
Lydia Kaul
Stolberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 20.09.2002
Die Generalversammlung vom 26.06.2008 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft),§ 4 (Beendigung der Mitgliedschaft),§ 5 (Kündigung), § 7 (Ausscheiden durch Tod),§ 8 (Auflösung einer juristischen Person),§ 9 (Ausschluss), § 10 (Auseinandersetzung),§ 11 (Rechte der Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder),§ 15 (Vertretung),§ 17 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat),§ 18 (Zusammensetzung und Amtsverhältnis),§ 20 (Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrates), § 21 (Gewährung von Krediten oder besonderen Vorteilen an Vorstandsmitglieder),§ 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat),§ 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates),§ 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte),§ 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben),§ 42 (Überschussverteilung),§ 43 (Verwendung des Jahresüberschusses),§ 46 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung des Gegenstandes beschlossen; § 38a wurde hinzugefügt.
Freitext
Statut Bl.10-35 SoBd.
Von Amts wegen ergänzt
Die Eintragung der Geschäftsanschrift wurde mangels gesetzlicher Grundlage gemäß § 395 Absatz 1 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Eintragung lfd. Nr. 10 Spalte 4 b) vom 30.11.2023 von Amts wegen berichtigt aufgrund eines Schreibversehens.
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