Der Betrieb einer Druckerei. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich bei anderen Unternehmen zu beteiligen und alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Hat sie nur einen Geschäftsführer, so vertritt er allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Hat sie mehrere Geschäftsführer, so wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Joachim Wehage
Hameln
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Einem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Einem Geschäftsführer kann die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Bl. 43-47 Sdb. Tag der ersten Eintragung: 17.09.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.05.2006.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Geschäftsanschrift von Amts wegen berichtigt
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.06.1992 zuletzt geändert am 18.12.2000
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist entstanden nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes durch Umwandlung der im Handelsregister eingetragen gewesenen Einzelfirma "Wehage - Druck Inh. Gisela Wehage" mit der Niederlassung in Hameln.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.