Handelsregister · VR 1717
Chronologischer Auszug
WegBereiter e.V. · Amtsgericht Lemgo
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) WegBereiter e.V. b) Kalletal | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Leiter Ressort Finanzen und dem Leiter Ressort Marketing und Öffentlichkeit. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Geschäftsführer. b) Vorsitzender: Stucke, Thomas, Kalletal, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Busch, Erich, Extertal, *XX.XX.XXXX Vorstand: Cilsik, Frauke, Extertal, *XX.XX.XXXX Vorstand: Hesse, Nicola, Hessisch Oldendorf, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 28.11.2020 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.01.2021 in der Vorbemerkung und § 10 (Mitgliederrechte minderjähriger Vereinsmitglieder) geändert. | a) 02.02.2021 Holländer b) Satzung Bl. 23-34 d.A. |
| 2 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Nicht mehr Geschäftsführer: Busch, Erich, Extertal, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Cilsik, Frauke, Extertal, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Stucke, Volker, Kalletal, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2024 hat die Änderung der Satzung in der Vorbemerkung (Verurteilung jeder Form von Gewalt) und in § 13 (Vergütung der Organund Vereinsmitglieder - Wegfall des vorher schriflich fixierten Grundsatzes der ehrenamtlichen Ausübung der Ämter), § 14 (Die ordentliche Mitgliederversammlung - Einberufung per Email bzw. Whatsapp innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung), § 17 (Der geschäftsführende Vorstand - Änderung der Zusammensetzung und der allgemeinen Vertretungsregelung; Wegfall der entscheidenden ersten Stimme des Vorsitzenden bei Stimmengleichheit; mindestens zwei Vorstandsmitglieder müssen jetzt zur Beschlussfähigkeit des Vorstands anwesend sein oder im Umflaufverfahren mitwirken), § 18 (Der Gesamtvorstand - Treffen jetzt mindestens einmal im Jahr), § 25 (Auflösung - Benennung eines neuen Anfallberechtigten bei Vereinsauflösung) sowie § 26 (Gültigkeit dieser Satzung - Aktualisierung) beschlossen. | a) 16.08.2024 Holländer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.