Handelsregister · HRB 130808 früher Amtsgericht Northeim

Registerinformationen

Wedemeyer Grundstücks-Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Göttingen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Wedemeyer Grundstücks-Verwaltungs-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Osterode am Harz
Geschäftsanschrift
Bahnhofstr. 29, 37520 Osterode am Harz

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 130808 früher Amtsgericht Northeim
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Letzte Eintragung
02.12.2025
Abrufstand
31.01.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Ankauf, die Bebauung und der Verkauf von Grundstücken sowie deren Vermietung, Verpachtung und Verwaltung sowie Planung und Durchführung von Baumaßnahmen. Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Liquidator(in)

Georlinde Wedemeyer

Osterode am Harz

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 23.03.1983 zuletzt geändert am 23.04.1999
  • Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.09.2014 ist das Stammkapital von DEM 50.000,00 auf Euro 25.564,59 umgestellt und § 4 des Gesellschaftsvertrages geändert.

Freitext

  • Gesellschaftsvertrag Blatt 41 - 46 Sonderband
  • Tag der ersten Eintragung: 30.06.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.07.2006.
  • Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.