Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu fünf Mitgliedern, darunter zwei Vorsitzende, zwei Stellvertreter und der Finanzwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme von Darlehen ab 10.000,00 Euro.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Heinrich Klassen
Berlin
274
Anna Niestroj
Berlin
274
Arne Schmelzer
Berlin
274
Clemens Seemann
Berlin
274
Robert Varga
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.