Architekten-, Innenarchitekten- und Ingenieurleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Andreas Hiepen
Viersen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2014
Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 5 Abs. 1 (Verfügung über Geschäftsanteile) und in § 12 Abs. 3 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Haftung der Gesellschaft als Erwerberin für die im Betrieb des Geschäfts der Wechselberger Bau- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG begründeten Verbindlichkeiten der bisherigen Inhaberin sowie der Übergang der in dem Betrieb begründeten Forderungen auf die Gesellschaft als Erwerberin ist ausgeschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.