Handelsregister · HRB 3622

Registerinformationen

Weberware GmbH · Amtsgericht Marburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Weberware GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Marburg
Geschäftsanschrift
Habichtstalgasse 11 c, 35037 Marburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 3622
Gericht
Amtsgericht Marburg
Letzte Eintragung
02.01.2014
Abrufstand
24.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Handel mit Bekleidung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Andreas Johann Wieland

Marburg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 05.11.1999 zuletzt geändert am 13.06.2001
  • Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Marburg beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) , 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Vertretung) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Marburg sowie die Änderung der §§ 6 (Vertretung) und 11 (Bekanntmachungen) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 15.02.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 33 ff. Sonderband
  • Fall 3
  • Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 17.08.2009 berichtigt bzw. ergänzt in: Spalte 4 a)
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.