Ist nur ein Komplementär bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Komplementäre bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Komplementäre oder einen Komplementär mit einem Prokuristen gemeinsam vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Komplementären Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)
Weber Geschäftsführungs-GmbH
Biebertal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Kommanditist(in)
Wolfgang Weber
Wettenberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.08.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 2
Fall 3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.