1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend-und Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Berufsausbildung sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Stiftung verfolgt zudem kirchliche Zwecke i.S.d. § 54 AO. 3. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Mittelbeschaffung erfolgt in erster Linie für die zum Unternehmensverbund Diakonie-Holding Waldeck-Frankenberg gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften; b) den Betrieb eines ökumenischen Hospizdienstes c) die regelmäßige Abhaltung von Gottesdiensten sowie die Unterhaltung des Diakonissen-Friedhofs in Bad Arolsen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus dem Vorsteher und dem Verwaltungsleiter. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder sind ermächtigt, die Stiftung bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter einer anderen gemeinnützigen Organisation uneingeschränkt zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Oswald Beuthert
Bad Arolsen
Vorstand
Stefan Kiefer
Frankenberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts im Sinne des § 20 Hessiches Stiftungsgesetz Beginn: 09.02.1878
Satzung
Satzung vom 09.02.1878 mehrfach geändert, zuletzt neugefasst am 03.11.2008 zuletzt am 15.03.2016 geändert.
Das Kuratorium vom 28.08.2018 hat die Neufassung der Satzung insbesondere die Änderung in §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck und Aufgaben der Stiftung), 7 (der Vorstand) , 8 (Vetretung der Siftung)beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Stiftung hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die DIAKO Waldeck-Frankenberg gGmbH mit Sitz in Bad Arolsen (Amtsgericht Korbach, HRB 2188) übertragen.
Die Stiftung hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die WDS Altenhilfe + Pflege gGmbH mit Sitz in Bad Arolsen (Amtsgericht Korbach, HRB 2189) übertragen.
Die Stiftung hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die WDS Kinder-und Jugendhilfe gGmbH mit Sitz in Bad Arolsen (Amtsgericht Korbach, HRB 2190) übertragen.
Freitext
Durch Beschluss des Kuratoriums kann einzelnen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können einzelne Vorstandsmitglieder durch Beschluss des Kuratoriums ermächtigt werden, die Stiftung bei der Vornahme von einzelenen konkreten Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.