Ankauf von Immobilien auf Leibrentenbasis; Ankauf von Immobilien auf Zeitrentenbasis; Verwertung der Immobilien im Bedarfsfall; Ankauf von Grundstücken auf Erbbaubasis; Zahlung einer Sofortrente an Mitglieder.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, wird die Genossenschaft von zwei Vorständen gemeinsam oder von einem Vorstand gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Robert Josef Riedl
Haar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung errichtet am 25.08.2014 mit Nachträgen vom 12.11.2014.
Die Generalversammlung vom 05.02.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde unter anderem der Gegenstand (§ 1 der Satzung) geändert.
Die Generalversammlung vom 27.04.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde der Gegenstand (§ 1 der Satzung).
Freitext
Satzung Bl. 4 SB;
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