HRB 10521

Wayand Grundstücks- und Verwaltungs-GmbH

Amtsgericht Bad Kreuznach · Rheinland-Pfalz

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Langenfelder Straße 5, 55743 Idar-Oberstein

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Idar-Oberstein
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
19.06.2019
Datenstand
2025-02-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Michael Wayand

Idar-Oberstein

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-21

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Erwerb, die Bebauung, die Verwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 14/19 · Wayand Grundstücks- und Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 14/19
Wirksam am
29.10.2025
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 10521
10 IN 14/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wayand Grundstücks- und Verwaltungs GmbH, Langenfelder Straße 5, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRB 10521), vertr. d.: Michael Wayand, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Tobias Laub festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Idar-Oberstein eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 70 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 25.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 1.055.659,98 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 1.085.000,00 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 43.400,00 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.

Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.

III.

Sanierungsverhandlungen

Die zwei Betriebsteile in Herrstein und in Idar-Oberstein/Weierbach wurden im Rahmen eines M&A-Prozesses veräußert. Zu den Betrieben gehörte jeweils Grundbesitz, der im Eigentum der hiesigen Insolvenzschuldnerin stand.
Im Rahmen der Betriebsveräußerung wurde ebenfalls über die Übernahme der Immobilien sowie Versicherungsforderungen verhandelt. Die Verhandlungen wurden mit mehreren Interessenten im In- und Ausland geführt. Der Insolvenzverwalter führte mehrere Verhandlungsrunden mit zehn bis zwanzig Beteiligten in angemieteten Konferenzräumen in Frankfurt. Eine isolierte Verwertung des Grundbesitzes war aufgrund der verflechtung dessen in den betrieblichen Strukturen der Wayand AG nicht möglich und auch nicht zielführend.
Dieser Mehraufwand rechtfertigt den beantragten Zuschlag in Höhe von insgesamt 60 %.

Steuererklärungen

Das Büro des Insolvenzverwalters fertigte ab 2018 bis einschließlich 2020 die handels- und insolvenzrechtliche Buchhaltung. Ab dem Jahr 2021 wurden die Umsatzsteuererklärungen durch das Büro des Insolvenzverwalters abgegeben.
Der damit verbundene Mehraufwand rechtfertigt den beantragten Zuschlag in Höhe von 10 %.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 114,55 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 29 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,95 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Idar-Oberstein, 22.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 14/19 · Wayand Grundstücks- und Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 14/19
Wirksam am
19.08.2025
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 10521
- 10 IN 14/19 -
Amtsgericht Idar-Oberstein, 19.08.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wayand Grundstücks- und Verwaltungs GmbH, Langenfelder Straße 5, 55743 Idar-Oberstein, vertreten durch den Geschäftsführer, Michael Wayand ist das Schlussverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Idar-Oberstein - 10 IN 14/19 - niedergelegt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 15.124.758,33 €. Es ist ein Massebestand von 641.710,72 € verfügbar. Es wird an die Gläubiger eine Quote von etwa 4,2428 % ausgeschüttet.

Dr. Tobias Laub
Insolvenzverwalter

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 14/19 · Wayand Grundstücks- und Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 14/19
Wirksam am
15.05.2025
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 10521
10 IN 14/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wayand Grundstücks- und Verwaltungs GmbH, Langenfelder Straße 5, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRB 10521), vertr. d.: Michael Wayand, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Tobias Laub festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Idar-Oberstein eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 70 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 04.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 1.035.147,47 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 1.085.000,00 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 43.400,00 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.

Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.

III.

Sanierungsverhandlungen

Die zwei Betriebsteile in Herrstein und in Idar-Oberstein/Weierbach wurden im Rahmen eines M&A-Prozesses veräußert. Zu den Betrieben gehörte jeweils Grundbesitz, der im Eigentum der hiesigen Insolvenzschuldnerin stand.
Im Rahmen der Betriebsveräußerung wurde ebenfalls über die Übernahme der Immobilien sowie Versicherungsforderungen verhandelt. Die Verhandlungen wurden mit mehreren Interessenten im In- und Ausland geführt. Der Insolvenzverwalter führte mehrere Verhandlungsrunden mit zehn bis zwanzig Beteiligten in angemieteten Konferenzräumen in Frankfurt. Eine isolierte Verwertung des Grundbesitzes war aufgrund der verflechtung dessen in den betrieblichen Strukturen der Wayand AG nicht möglich und auch nicht zielführend.
Dieser Mehraufwand rechtfertigt den beantragten Zuschlag in Höhe von insgesamt 60 %.

Steuererklärungen

Das Büro des Insolvenzverwalters fertigte ab 2018 bis einschließlich 2020 die handels- und insolvenzrechtliche Buchhaltung. Ab dem Jahr 2021 wurden die Umsatzsteuererklärungen durch das Büro des Insolvenzverwalters abgegeben.
Der damit verbundene Mehraufwand rechtfertigt den beantragten Zuschlag in Höhe von 10 %.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 114,55 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 29 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,95 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Idar-Oberstein, 15.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 10 IN 14/19 · Wayand Grundstücks- und Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 14/19
Wirksam am
16.01.2025
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 10521
10 IN 14/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wayand Grundstücks- und Verwaltungs GmbH, Langenfelder Straße 5, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRB 10521), vertr. d.: Michael Wayand, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 03.03.2025.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Idar-Oberstein, 16.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 14/19 · Wayand Grundstücks- und Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 14/19
Wirksam am
01.09.2023
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 10521
10 IN 14/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wayand Grundstücks- und Verwaltungs GmbH, Langenfelder Straße 5, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRB 10521), vertr. d.: Michael Wayand, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.09.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Idar-Oberstein, 31.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 14/19 · Wayand Grundstücks- und Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 14/19
Wirksam am
18.05.2020
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 10521
10 IN 14/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wayand
Grundstücks- und Verwaltungs GmbH, Langenfelder Straße 5, 55743 Idar-Oberstein
(AG Bad Kreuznach, HRB 10521), vertr. d.: Michael Wayand, (Geschäftsführer),
wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.06.2020
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Idar-Oberstein, 15.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 14/19 · Wayand Grundstücks- und Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 14/19
Wirksam am
17.01.2020
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 10521
- 10 IN 14/19 -

Amtsgericht Idar-Oberstein, 17.01.2020

10 IN 14/19 16.01.2020

In dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen der

Wayand Grundstücks- und Verwaltungs GmbH, Langenfelder Straße 5, 55743
Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRB 10521),

vertreten durch den Geschäftsführer, Michael Wayand,

werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dr. Tobias Laub festgesetzt auf:

EUR nach

EUR um 20 % zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft der Insolvenzmasse zu
entnehmen.

G r ü n d e :

I.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 04.04.2019 bis zum
06.06.2019 ausgeübt.

Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung
angemessener Auslagen.

Der eigenständige Vergütungsanspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters nach

§ 11 InsVV ist aufgrund einer eigenen Berechnungsgrundlage zu ermitteln.

Hierbei ist das gesamte der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegende
Vermögen der Schuldnerin heranzuziehen einschließlich der Gegenstände, die mit
Aus- oder Absonderungsrechten belastet sind. Es ist das Vermögen maßgebend, auf
das sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters während der Laufzeit
des Eröffnungsverfahrens erstreckt.

Gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV ist in die Errechnung der Berechnungsgrundlage der
Vermögenswert der mit Absonderungsrechten belasteten Gegenstände mit
einzubeziehen, wenn der vorläufiger Insolvenzverwalter in erheblichem Umfange
mit diesen Sicherungsrechten beschäftigt war.

In seinem Vergütungsantrag vom 06.01.2020 hat der Insolvenzverwalter die
Berechnung der Vermögenswerte dargestellt.

Das Bankguthaben, resultierend aus Mieteinnahmen der Wayand AG während des
vorläufigen Insolvenzverfahrens, betrug im Eröffnungszeitpunkt €. Weiterhin
bestehen offene Forderungen aus Darlehen in Höhe von € und Mietrückständen in
Höhe von €, die voraussichtlich vollständig zur Masse gezogen werden können.
Verwertungserlöse aus der Verwertung von Anlagevermögen können in der
Gesamtsumme von € erzielt werden, enthalten sind die Erlöse aus den mit
Absonderungsrechten belasteten Gegenständen. Diese sind bei der Wertermittlung
zu berücksichtigen, da sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem
Umfang mit ihnen befasst hat. Die Schuldnerin hat Grundvermögen in Herrstein
und Georg-Weierbach. Hinzuzurechnen sind weiterhin Forderungen aus einem
Versicherungsschaden am Grundbesitz in Herrstein in Höhe von Bei der Berechnung
der Vergütung wird daher eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.707.885,14 EUR
zugrunde gelegt.

Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen
Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht
nach daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.

II.

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist in der Weise zu
berechnen, dass besondere Umstände, die seine Tätigkeit erleichtern oder
erschweren unmittelbar den für den vorläufigen Insolvenzverwalter maßgeblichen
Bruchteil verringern oder erhöhen.

Im vorliegenden Verfahren beansprucht der Insolvenzverwalter für seine
Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter 45 % der Grundvergütung.

Auf diesen Regelsatz von 25 % hat er entsprechend der BGH-Rechtsprechung die in
dem Eröffnungsverfahren angefallenen Zuschläge methodisch richtig berechnet.

Den beantragten Zuschlag hat der Insolvenzverwalter eingehend begründet. Er ist
in Hinblick auf die besonderen Schwierigkeiten des vorliegenden vorläufigen
Insolvenzverfahrens nicht zu beanstanden.

Besonderer Mehraufwand ergab sich aus der engen Verflechtung des Vermögens der
Insolvenzschuldnerin mit der ebenfalls insolventen Wayand AG, die eine
Verwertung der Insolvenzmasse nur im Rahmen der Betriebsveräußerung der Wayand
AG sinnvoll erscheinen ließ. Da bereits im Insolvenzverfahren der Wayand AG ein
Investorenprozess angelaufen war, erstreckte sich die Tätigkeit des vorläufigen
Insolvenzverwalters im hiesigen Verfahren in erheblichen Umfang auf die
Vorbereitung der Vermögensverwertung, da nur so der bei Scheitern des gesamten
Veräußerungsprozesses drohende Wertverlust des Vermögens verhindert werden
konnte. Im Rahmen des Verkaufsprozesses waren Gespräche an den beiden
Betriebsstätten in Herrstein und Weierbach mit mindestens zehn Interessenten zu
führen. Die Verhandlungen erwiesen sich als außerordentlich komplex, da zu fast
jedem der etwa zehn in den Betrieb des Wayand-Konzerns eingebundenen
Grundstückseinheiten unterschiedliche Eigentumsverhältnisse vorgefunden wurden
und zudem wesentliche Teile des beweglichen Vermögens von unterschiedlichen
Finanzierern geleast waren. Die Insolvenzschuldnerin war in den Verkaufsprozess
nicht nur als Eigentümerin der o.g. Betriebsgrundstücke, sondern auch als
Inhaberin des Vermieterpfandrechts an Teilen der Betriebsausstattung der Wayand
AG involviert.

Speziell für den Verkauf der Betriebsgrundstücke in Herrstein waren zudem mit
der Versicherung Ansprüche auf Wiederherstellungskosten nach dem Unwetter- und
Brandereignis im Mai 2018 zu klären, mit den Kaufinteressenten und der xxx als
Grundschuldgläubigerin war im Anschluss darüber zu verhandeln, welche von der
Versicherung zu tragenden Reparaturmaßnahmen käuferseitig vorzunehmen sein
würden und wie sich dies dann auf den Kaufpreis auswirken würde.

Auch wenn die Verhandlungen letztlich erst nach Insolvenzeröffnung
abgeschlossen wurden, rechtfertigen die vorgenannten, sich über mehr als zwei
Monate des vorläufigen Insolvenzverfahrens andauernden vorbereitenden und somit
werterhaltenden Maßnahmen einen Zuschlag auf die Vergütung des vorläufigen
Insolvenzverwalters von 20 %.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m.
§ 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße
180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein
einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10521 HRB 10521: Wayand Grundstücks- und Verwaltungs-GmbH, Idar-Oberstein, Langenfelder Straße 5, 55743 Idar-Oberstein. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 10521: Wayand Grundstücks- und Verwaltungs-GmbH, Idar-Oberstein, Langenfelder Straße 5, 55743 Idar-Oberstein. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 14/19 · Wayand Grundstücks- und Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 14/19
Wirksam am
07.06.2019
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 10521
- 10 IN 14/19 -

Amtsgericht Idar-Oberstein, 07.06.2019

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Firma Wayand Grundstücks- und Verwaltungs GmbH, (Erwerb, Bebauung,
Verwaltung sowie Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten) Langenfelder Straße 5, 55743 Idar-Oberstein,
vertreten durch den Geschäftsführer, Michael Wayand,

Amtsgericht Bad Kreuznach HRB Nr. 10521

- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Bette Westenberger Brink, Große Lang-

gasse 1a, 55116 Mainz

hat das Amtsgericht Idar-Oberstein am 07.06.2019 beschlossen

1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird heute um 08.00 Uhr wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet

2. Zum Insolvenzverwalter wird bestimmt Herr Rechtsanwalt

Dr. Tobias Laub, Hauptstr. 161, 55743 Idar-Oberstein

3. Berichtstermin und Prüfungstermin wird bestimmt auf

Mittwoch, den 07. August 2019, 14:15 Uhr, Saal 201

Der Termin dient

- der Prüfung der angemeldeten Forderungen

- der Berichterstattung des Insolvenzverwalters über die wirtschaftliche Lage
der Schuldnerin und ihre Ursachen

- der Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters

- der Beschlussfassung über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses

- der Beschlussfassung über die Stillegung oder vorläufige Fortführung des
Unternehmens der Schuldnerin

- der Beschlussfassung über die Zustimmung zu Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters i.S.v. § 160 InsO

Falls die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig sein sollte, gilt die
Zustimmung als erteilt.

4. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO
schriftlich unter Angabe des Forderungsgrundes und des Betrages beim
Insolvenzverwalter unter Beachtung von § 174 InsO bis zum 17.07.2019
anzumelden. Die Gläubiger werden weiter aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich unter Bezeichnung des Sicherungsgegenstandes, seiner Art und des
Entstehungsgrundes und der gesicherten Forderung mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in
Anspruch nehmen

5. Alle Personen, welche Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben,
werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den
Insolvenzverwalter zu leisten

6. Hinweis: Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren
einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der
Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens
gelöscht. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich
des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft
der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gründe

Das Insolvenzverfahren war auf den Eigenantrag der Schuldnerin hin zu eröffnen,
da sie zahlungsunfähig und überschuldet ist und eine die Kosten des Verfahrens
deckende Masse vorhanden ist. Das Vorliegen eines Insolvenzgrundes und einer
verfahrenskostendeckenden Masse ergibt sich aus dem Gutachten des vorläufigen
Insolvenzverwalters vom 06.06.2019

Bei der Auswahl des Insolvenzverwalters hat das Gericht mögliche
Interessenskonflikte des Insolvenzverwalters mit seinen Aufgaben als
Insolvenzverwalter über das Vermögen der der Firma Wayand Aktiengesellschaft
(10 IN 41/18) berücksichtigt. Unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens des §
56b InsO sind diese Interessenkonflikte jedoch eng begrenzt und können durch
die Bestellung von Sonderinsolvenzverwaltern ausgeräumt werden. Demgegenüber
überwiegen die Vorteile, wenn die Insolvenzverwaltungen in den genannten
Verfahren in "einer Hand" liegen. Die Einsetzung eines einzigen
Insolvenzverwalters für die genannten Gesellschaften führt zur Reduzierung des
Abstimmungsaufwands und trägt zur Erhaltung der wirtschaftlichen Einheit bei.
Der Insolvenzverwalter kann eine Gesamtstrategie entwickeln und alleine
umsetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die
Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen. Die
Beschwerdefrist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese
nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Sie kann auch vor der
Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist
jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht
Idar-Oberstein eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

AMTSGERICHT

55743 Idar-Oberstein

- 10 IN 14/19 -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10521 HRB 10521: Wayand Grundstücks- und Verwaltungs-GmbH, Idar-Oberstein, Langenfelder Straße 5, 55743 Idar-Oberstein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Idar-Oberstein (10 IN 14/19) vom 04.04.2019 ist ein vorläufi…
HRB 10521: Wayand Grundstücks- und Verwaltungs-GmbH, Idar-Oberstein, Langenfelder Straße 5, 55743 Idar-Oberstein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Idar-Oberstein (10 IN 14/19) vom 04.04.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 14/19 · Wayand Grundstücks- und Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 14/19
Wirksam am
04.04.2019
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 10521
- 10 IN 14/19 -

Amtsgericht Idar-Oberstein, 04.04.2019

In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über
das Vermögen

der Firma Wayand Grundstücks- und Verwaltungs GmbH, Langenfelder Straße 5,
55743 Idar-Oberstein, vertreten durch den Geschäftsführer, Michael Wayand,

Amtsgericht Bad Kreuznach HRB Nr. 10521

- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Bette Westenberger Brink, Große Lang-

gasse 1a, 55116 Mainz

hat das Amtsgericht Idar-Oberstein am 04.04.2019 beschlossen:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen werden
heute um 12.00 Uhr gemäß §§ 21 Abs. 1 und 2 Nr. 1 und 2, 22 Abs. 2 InsO
folgende Maßnahmen getroffen:

1. Zum vorläfuigen Insolvenzverwalter wird bestellt Herr Rechtsanwalt

Dr. Tobias Laub, Hauptstr. 161, 55743 Idar-Oberstein

2. Es wird angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

3. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten an
die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwealter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die
Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen. Die
Beschwerdefrist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese
nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Sie kann auch vor der
Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist
jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht
Idar-Oberstein eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

AMTSGERICHT

55743 Idar-Oberstein

- 10 IN 14/19 -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10521 Wayand Grundstücks- und Verwaltungs-GmbH, Idar-Oberstein, Langenfelder Straße 5, 55743 Idar-Oberstein.Nicht mehr Geschäftsführer: Wayand, Hans-Jürgen, Fabrikant, Idar-Oberstein, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Ges…
Wayand Grundstücks- und Verwaltungs-GmbH, Idar-Oberstein, Langenfelder Straße 5, 55743 Idar-Oberstein.Nicht mehr Geschäftsführer: Wayand, Hans-Jürgen, Fabrikant, Idar-Oberstein, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Wayand, Michael, Idar-Oberstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Wayand, Michael, Idar-Oberstein, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.