Beratung, Dienstleistung und Personalleasing im Bereich Logisik, sowie alle mit Logisik verbundenen Nebengeschäfte. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnlicheUnternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Richard Mann
Hannover
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
André Sauer
Hannover
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Bl. 3-10 Sonderband Tag der ersten Eintragung: 16.06.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.05.2006.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.03.2005
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Geschäftsführung darf zu allen Handlungen, die über den gewöhnlichen Umfang des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft hinausgehen und die Zustimmungsbedürftig sind, der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) der Gesellschafterversammlung. Dazu gehören insbesondere: a) An- und Verkauf sowie Belastung von Grundstücken; b) Investitionen im Einzelwert von mehr als 50.000,00 EUR; c) Miet- und Leasingverträge jeder Art mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten oder einer Verpflichtung, die insgesammt 100.000,00 EUR übersteigt; d) Werkverträge mit einem Vergütungsvolumen von mehr als 100.000,00 EUR; e) Hereinnahme von Dienstleistungsaufträgen mit einem Finanzvolumen von mehr als 100.000,00 EUR im Einzelfall p.A. Die Gesellschafterversammlung stimmt mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen zu. Der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf es darüber hinaus in jedem Falle, in dem ein Finanzvolumen von mehr als 50.000,00 EUR überschritten wird, sowie in den Fällen, in denen das GmbH-Gesetz diese Mehrheit vorsieht.
Unternehmensvertrag
Mit der QUALOG GmbH, Springe, (Amtsgericht Hannover HRB 212897) als herrschendem Unternehmen ist am 24.02.2016 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2016 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.