Handelsregister · VR 32914

Chronologischer Auszug

Water Integrity Network Association e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Water Integrity Network Association e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem
Vorstandsmitglied.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 100.000 Euro die vorherige schriftliche
Zustimmung des Aufsichtrates erforderlich ist. Diese ist
ebenfalls erforderlich bei Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
Aufnahme von Darlehen und Abschluss von Kontokorrent-Verträgen, Gewährung von Darlehen an Dritte und
Übernahme von Bürgschaften für Dritte, Gründung und
Beteiligung an Unternehmen und Einrichtungen.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
van der Valk, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 09.09.2013

Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom
22.10.2013 ist die Satzung geändert in § 2
(Zweck)und § 12 (Sprache).

Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom
02.12.2013 ist die Satzung geändert in § 7 (Vorstand); § 8 (Aufsichtsrat)und § 12 (Sprache).
a)
23.12.2013
Pietsch
b)
Satzung Bl. 8-16

Beschluss
Bl.57-59/61;
29-30 (31-39r)
2b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
1. van der Valk, Frank
Vorstandsmitglied:
2.
Schreiner, Barbara, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2017 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck)
beschlossen.
a)
14.06.2019
Berg
b)
Beschluss Bl.
118-120,122-124
(Bl. 75-84)
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2019 hat
die Änderung der Satzung in § 6(Mitgliederversammlung), § 7(Vorstand) und § 8 (Aufsichtsrat)
beschlossen.
a)
07.10.2021
Berg
b)
Beschluss
Bl.146-159,
208-215( 160-169)
4b)
besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
3.
Zupan, Ivan, *XX.XX.XXXX, Berlin
Im Bereich der Länderkoordinierung im Zusammenhang
mit laufenden wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und
personellen Angelegenheiten des Vereins einzelvertretungsberechtigt. Innerhalb dieses Bereichs ist die Vertretungsbefugnis insofern eingeschränkt, als dass er keine
Rechtsgeschäfte und keine sonstigen Maßnahmen vornehmen kann, die unmittelbare Verpflichtungen oder Leistungen des Vereins im Wert von mehr als EUR 25.000,00
und im Zusammenhang mit Dienstreisen und Mitarbeiterauslagen im Wert vom mehr als EUR 2.000,00 begründen
oder darstellen.
a)
31.10.2023
Berg

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.