Handelsregister · VR 32914
Chronologischer Auszug
Water Integrity Network Association e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Water Integrity Network Association e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 100.000 Euro die vorherige schriftliche Zustimmung des Aufsichtrates erforderlich ist. Diese ist ebenfalls erforderlich bei Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Aufnahme von Darlehen und Abschluss von Kontokorrent-Verträgen, Gewährung von Darlehen an Dritte und Übernahme von Bürgschaften für Dritte, Gründung und Beteiligung an Unternehmen und Einrichtungen. b) Vorstandsmitglied: 1. van der Valk, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 09.09.2013 Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 22.10.2013 ist die Satzung geändert in § 2 (Zweck)und § 12 (Sprache). Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 02.12.2013 ist die Satzung geändert in § 7 (Vorstand); § 8 (Aufsichtsrat)und § 12 (Sprache). | a) 23.12.2013 Pietsch b) Satzung Bl. 8-16 Beschluss Bl.57-59/61; 29-30 (31-39r) |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. van der Valk, Frank Vorstandsmitglied: 2. Schreiner, Barbara, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck) beschlossen. | a) 14.06.2019 Berg b) Beschluss Bl. 118-120,122-124 (Bl. 75-84) | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 6(Mitgliederversammlung), § 7(Vorstand) und § 8 (Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 07.10.2021 Berg b) Beschluss Bl.146-159, 208-215( 160-169) | ||
| 4 | b) besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: 3. Zupan, Ivan, *XX.XX.XXXX, Berlin Im Bereich der Länderkoordinierung im Zusammenhang mit laufenden wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins einzelvertretungsberechtigt. Innerhalb dieses Bereichs ist die Vertretungsbefugnis insofern eingeschränkt, als dass er keine Rechtsgeschäfte und keine sonstigen Maßnahmen vornehmen kann, die unmittelbare Verpflichtungen oder Leistungen des Vereins im Wert von mehr als EUR 25.000,00 und im Zusammenhang mit Dienstreisen und Mitarbeiterauslagen im Wert vom mehr als EUR 2.000,00 begründen oder darstellen. | a) 31.10.2023 Berg |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.