Erwerben, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens insbesondere von eigenen Immobilien.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hartmut Grunau
Bremen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Leon Paul Robert Stark
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2025
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2026 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.06.2026 und der Gesellschafterversammlung der Firma Keeper GmbH vom 05.06.2026 und der Gesellschafterversammlung der Firma WATCHER GmbH vom 05.06.2026 mit der der Keeper GmbH mit Sitz in Wildeshausen (Amtsgericht Oldenburg, HRB 223040) sowie mit der WATCHER GmbH mit Sitz in Wildeshausen (Amtsgericht Oldenburg, HRB 222774) als übertragende Rechtsträger verschmolzen.
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2026 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.06.2026 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.06.2026 mit der S&G Ventures GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 41740 HB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.