Handelsregister · HRA 121640

Chronologischer Auszug

Wasserwerk der Samtgemeinde Hattorf am Harz · Amtsgericht Göttingen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.05.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wasserwerk der Samtgemeinde Hattorf am
Harz

b)
Hattorf am Harz

c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Versorgung der Bevölkerung und der Betriebe
in Elbingerode, Hattorf am Harz und Hörden
mit Trink- und Brauchwasser.
a)
Das Wasserwerk wird durch den
Samtgemeindebürgermeister vertreten.

b)
Werkleiter:
Bierwirth, Werner, Samtgemeindebürgermeister,
Wulften, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt öffentlichen Rechts
Satzung vom 30.11.1989 in der Fassung vom 01.01.1993
a)
22.05.2006
Meißner

b)
Satzung Blatt 2 - 5
Sonderband
Tag der ersten
Eintragung: 13.06.2000
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
22.05.2006.
2b)
Nicht mehr
Werkleiter:
Bierwirth, Werner, Samtgemeindebürgermeister,
Wulften, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Samtgemeindebürgermeister als Werkleiter:
Hellwig, Rolf, Hattorf am Harz, *XX.XX.XXXX
a)
03.08.2007
Fehr
3b)
Geschäftsanschrift:
Otto-Escher-Straße 12, 37197 Hattorf
a)
21.01.2019
Röger

b)
Geschäftsanschrift von
Amts wegen gemäß § 18
S. 3 EGAktG
eingetragen.
4b)
Nicht mehr
Samtgemeindebürgermeister als Werkleiter:
Hellwig, Rolf, Hattorf am Harz, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Samtgemeindebürgermeister als Werkleiter:
Kaiser, Daniel, Hattorf am Harz, *XX.XX.XXXX
a)
09.07.2023
Winterfeld
5a)
Der Rat der Samtgemeinde Hattorf am Harz hat am 19.12.2002
eine Neufassung der Satzung beschlossen.
Der Rat der Gemeinde Hattorf am Harz hat am 26.01.2012 hat
eine Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
02.01.2024
Winterfeld

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.