Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der Vorsitzende. Der Kassenwart ist jedoch berechtigt, Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert bis zu 500,00 EUR allein vorzunehmen, bei höheren Werten ist er nur mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungs- und handlungsberechtigt.
Satzung Blatt 70 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 24.03.1965 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 368 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 28.10.2005.
Satzung
Satzung vom 15.12.1963 zuletzt neu gefasst am 22.01.2000
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.