Handelsregister · GnR 10259

Registerinformationen

Wasserversorgungs-Genossenschaft Wahl-Buchholz eG · Amtsgericht Montabaur

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Wasserversorgungs-Genossenschaft Wahl-Buchholz eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Buchholz

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 10259
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Letzte Eintragung
20.06.2024
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Wasserversorgungs-Genossenschaft. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Albert Heck

Buchholz

Vorstand

Hans-Peter Cremer

Buchholz

Vorstand

Manuel Heck

Buchholz

Vorstand

Stefan Schmitz

Buchholz

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
  • Tag der ersten Eintragung in Neuwied: 26.03.1929 (umgeschrieben von GnR 8 - AG Asbach - am 12.12.1968): Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Neuwied GnR 259 getreten. Freigegeben am 20.10.2005.
  • Fall 7
  • Fall 12
  • Fall 14
  • Fall 15

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Wasserleitungsgenossenschaft Wahl-Buchholz eGmbH. in Buchholz und die Wasserleitungsgenossenschaft Wallroth eGmbH. sind gem. §§ 93 a und 93 d Genossenschaftsgesetz miteinander verschmolzen.Übernehmende Genossenschaft ist die erstgenannte Genossenschaft.
  • Die Generalversammlung vom 08.04.1971 hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 24.03.1971 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der Wasserleitungsgenossenschaft Hammelshahn-Solscheid eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Hammelshahn durch Übernahme beschlossen
  • Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
  • Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Asbach.
  • Das Geschäftsguthaben und die Nachschusspflicht betragen jeweils 150,00 EUR.

Satzung

  • Die Generalversammlung vom 12.06.2008 hat eine Änderung der Satzung in § §§ 16 Abs. g (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 22 Abs.4 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtrats), 42 Abs.1,3,4,5,6 (Jahresabschluss) beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 10.06.2010 hat beschlossen die Satzung um § 49 (Ermächtigung zum Erlass einer Wasserordnung durch den Vorstand) zu ergänzen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.