Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Wasserversorgungs-Genossenschaft. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Albert Heck
Buchholz
Vorstand
Hans-Peter Cremer
Buchholz
Vorstand
Manuel Heck
Buchholz
Vorstand
Stefan Schmitz
Buchholz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Tag der ersten Eintragung in Neuwied: 26.03.1929 (umgeschrieben von GnR 8 - AG Asbach - am 12.12.1968): Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Neuwied GnR 259 getreten. Freigegeben am 20.10.2005.
Fall 7
Fall 12
Fall 14
Fall 15
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Wasserleitungsgenossenschaft Wahl-Buchholz eGmbH. in Buchholz und die Wasserleitungsgenossenschaft Wallroth eGmbH. sind gem. §§ 93 a und 93 d Genossenschaftsgesetz miteinander verschmolzen.Übernehmende Genossenschaft ist die erstgenannte Genossenschaft.
Die Generalversammlung vom 08.04.1971 hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 24.03.1971 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der Wasserleitungsgenossenschaft Hammelshahn-Solscheid eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Hammelshahn durch Übernahme beschlossen
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Asbach.
Das Geschäftsguthaben und die Nachschusspflicht betragen jeweils 150,00 EUR.
Satzung
Die Generalversammlung vom 12.06.2008 hat eine Änderung der Satzung in § §§ 16 Abs. g (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 22 Abs.4 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtrats), 42 Abs.1,3,4,5,6 (Jahresabschluss) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 10.06.2010 hat beschlossen die Satzung um § 49 (Ermächtigung zum Erlass einer Wasserordnung durch den Vorstand) zu ergänzen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.