Die Betriebsleiter vertreten die Stadt Wetzlar in den Angelegenheiten des Eigenbetriebs. Die Betriebsleitung besteht aus mindestens einem Betriebsleiter. Sind mehrere Betriebsleiter bestellt, so vertreten zwei Betriebsleiter gemeinsam. Die Vertretungsmacht der Betriebsleiter ist auf die Geschäfte der laufenden Betriebsführung im Sinne der Satzung und des Hessischen Eigenbetriebsgesetztes beschränkt. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs, durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden Erklärungen des Eigenbetriebs durch die Betriebsleitung abgegeben. Im übrigen sind Erklärungen nur rechtsverbindlich wenn sie vom Oberbürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter sowie einem weiteren Mitglied des Magistrats handschriftlich unterzeichnet sind und mit einem Zusatz versehen werden, dass es sich um Erklärungen für den Eigenbetrieb handelt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Betriebsleiter(in)
Armin Schäffner
Sinn
Ständige(r) Vertreter(in) für die Zweigniederlassung
Stefan Kaiser
Wetzlar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Versorgung des Stadtgebietes mit Trinkwasser und die Beschaffung des hierfür benötigten Wassers.
Rechtsform
Eigenbetrieb der Stadt Wetzlar
Satzung
Satzung vom 06.10.2010
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.