Handelsregister · HRA 421347

Chronologischer Auszug

Wasserversorgung der Gemeinde Altlußheim · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.05.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wasserversorgung der Gemeinde Altlußheim

b)
Altlußheim

c)
Der Eigenbetrieb versorgt das
Gemeindegebiet mit Wasser nach den
Bestimmungen der
Wasserversorgungssatzung der Gemeinde. Er
kann sein Versorgungsgebiet auf Grund von
Vereinbarungen auf andere Gemeinden
ausdehnen oder auswärtige Abnehmer mit
Wasser beliefern. Der Eigenbetrieb betreibt
alle diesen Betriebszweck fördernden oder ihn
wirtschaftlich berührenden Geschäfte. Soweit
die Gemeinde an
Wasserversorgungsunternehmen und zweckverbänden beteiligt ist, nimmt der
Eigenbetrieb die sich daraus ergebenden
Rechte und Pflichten für die Gemeinde wahr.
b)
Bürgermeister:
Hestermann, Ewald, Altlußheim, *XX.XX.XXXX
a)
Eigenbetrieb der Gemeinde Altlußheim
a)
20.12.2005
Barth

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
20.12.2005.
Tag der ersten
Eintragung: 10.05.1999
2b)
Nunmehr
Bürgermeister:
Beck, Hartmut, Altlußheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Bürgermeister:
Hestermann, Ewald, Altlußheim, *XX.XX.XXXX
a)
06.02.2006
Vatter
3b)
Nunmehr
Bürgermeister:
Grempels, Uwe, Altlußheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Bürgermeister:
Beck, Hartmut, Altlußheim, *XX.XX.XXXX
a)
17.10.2022
Sautner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.