Betrieb einer Wasserversorgung. Die Genossenschaft beschränkt ihren Geschäftsbetrieb nicht auf den Kreis der Mitglieder.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten, desgleichen durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Georg Maier
Bad Feilnbach
Vorstand
Johann Märkl
Bad Feilnbach
Vorstand
Thomas Riedl
Bad Feilnbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.11.1949 zuletzt geändert am 28.09.2001
Die Generalversammlung vom 28.09.2001 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen. Geändert wurden insbesondere § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und § 40 (Beschränkte Nachschußpflicht).
Die Generalversammlung vom 11.06.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 01.06.2012 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 18 und 24.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.12.1950. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.