Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassenverwalter und der Wasserwart. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte, deren Geschäftswert 10.000,00 EUR übersteigt, kann der Vorstand nur wirksam abschließen, wenn hierüber zuvor ein Beschluss der Mitgliederversammlung gefasst worden ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Brügel
Bühlertal
Vorstand
Thomas Mohr
Bühlertal
Vorstand
Rainer Paul Bisch
Bühlertal
Vorstand
Elisa Hettel
Bühlertal
Vorstand
Martin Jürgen Müller
Bühlertal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.01.1967 in Neufassung vom 12.03.1999 mit Änderung vom 04.02.2011.
Die Mitgliederversammlungen vom 08.04.2022 und vom 29.10.2022 haben die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand), § 11 (Vorsitzende), § 21 (Inkrafttreten) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 16.05.1967
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 35 - 37
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.