Handelsregister · VR 974 FL

Chronologischer Auszug

Wassersportclub Flensburg (WSF) e.V. · Amtsgericht Flensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 13.02.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wassersportclub Flensburg (WSF) e.V.

b)
Flensburg
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus
dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.000,00 DM belasten, ist sowohl
der 1. Vorsitzende als auch der stellvertretende Vorsitzende nur zusammen mit dem Kassenwart bevöllmächtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften,
die den Verein mit 15.000,00 DM und mehr zusammen im Jahr belasten und die nicht im Rahmen des
Haushaltsvoranschlages in der Hauptversammlung
genehmigt wurden sowie für Dienstverträge und für
Grundstücksverträge benötigt der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
Stellvertretender Vorsitzender:

1.
Fricke, Ernst-Robert, *XX.XX.XXXX, Flensburg

Kassenwart:
2.
Heldt, Max-Hinrich, Flensburg

Vorsitzender:

3.
Stuhlmann, Claus, *XX.XX.XXXX, Hamburg
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom 28.01.1977 mit mehrfachen Änderungen, neugefasst am 13.04.1983 und
29.11.1993, zuletzt geändert am 22.03.2002.
a)
16.01.2007
Peters
b)
Tag der ersten Eintragung:
11.05.1977

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen
berichtigt worden und dabei
an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes
getreten.
2b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
1. Fricke, Ernst-Robert

Stellvertretender Vorsitzender:
4.
Vogt, Clemens, *XX.XX.XXXX, Flensburg
a)
20.07.2007
Peters
3b)
Nicht mehr Vorsitzender:
3. Stuhlmann, Claus
a)
08.01.2008
Jepsen
4a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus
dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich
durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden
Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenwart vertreten.
Im Bank- und Bargeldverkehr wird der Verein durch
zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als
10.000,00 EUR belasten und die nicht im Rahmen
des Haushaltsvoranschlages von der Mitgliederversammlung genehmigt worden sind, wird die Zustimmung der Mitgliederversammlung benötigt.

b)
Vorsitzende:

5.
Braas, Susanne, geb. Hintz, *XX.XX.XXXX, Flensburg
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2008
hat die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
16.04.2008
Jepsen
5b)
Kassenwart:
6.
Brandes-Blöcker, Michael, *XX.XX.XXXX, Handewitt

Nicht mehr Kassenwart:
2. Heldt, Max-Hinrich
a)
03.05.2016
Stach
6b)
Nicht mehr Vorsitzende:
5. Braas, Susanne, geb. Hintz
a)
20.09.2016
Stach
7b)
Vorsitzender:
7.
Reuter, Bernd, *XX.XX.XXXX, Dresden

Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
4. Vogt, Clemens
a)
10.03.2017
Stach
8b)
Stellvertretender Vorsitzender:
8.
Jürgensen, Oliver, *XX.XX.XXXX, Flensburg
a)
21.08.2017
Stach
9a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus
dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart (geschäftsführender Vorstand). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenwart
vertreten.
Im Bank- und Bargeldverkehr wird der Verein durch
zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten. Bei Geschäften des täglichen Lebens
ist jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes auch allein handlungsbefugt, soweit eine Summe von 400,00 EUR nicht überschritten wird und das
handelnde Vorstandsmitglied ein anderes Mitglied
des Gesamtvorstandes über den Grund des Geschäftes informiert hat.
Der Kassenwart bedarf für die seinem Amt obliegenden Geschäfte, soweit diese den täglichen Geschäftsablauf wie den Einzug der Mitgliedsbeiträge, den Einzug der Liegeplatzgebühren, den Einzug
der Slippgebühren und den Einzug aller satzungsgemäßen wiederkehrenden Leistungen o.ä. betreffen,
nicht der jeweils gesonderten Zustimmung eines anderen Vorstandsmitgliedes. Das Gleiche gilt für die
Bedienung von laufenden oder temporären Verbindlichkeiten des Vereins. Dem Kassenwart wird für diese Art von Geschäften durch den geschäftsführenden Vorstand jeweils zum Jahresanfang eine schriftliche Dauergenehmigung erteilt.
Bei Beschlüssen, die den Verein finanziell belasten
oder die rechtliche Folgen im Außenverhältnis nach
sich ziehen, hat der haftende Vorstand nach § 26
BGB grundsätzlich ein Vetorecht. Dies gilt insbesondere bei Verträgen und bei Entscheidungen, die die finanziellen Belange des Vereins betreffen wie z.B. bei
den Pachten, bei Personalentscheidungen oder bei
Anschaffungen.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als
10.000,00 EUR im Jahr belasten und die nicht im
Rahmen des Haushaltsvoranschlages von der Mitgliederversammlung genehmigt worden sind, benötigt der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
Vorsitzende:

9.
Kreutzer, Hannelore, *XX.XX.XXXX, Wees

Kassenwart:

10.
Kulmus, Bernd, *XX.XX.XXXX, Buxtehude

Nicht mehr Kassenwart:

6. Brandes-Blöcker, Michael

Nicht mehr Vorsitzender:

7. Reuter, Bernd
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2020
hat die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
14.12.2020
Stach
10a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus
dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart (geschäftsführender Vorstand).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Bei Geschäften des täglichen Lebens ist jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes auch
allein handlungsbefugt, soweit eine Summe von
1.000,- Euro nicht überschritten wird.
Der Kassenwart bedarf für die seinem Amt obliegenden Geschäfte, soweit diese den täglichen Geschäftsablauf wie den Einzug der Mitgliedsbeiträge, den Einzug der Liegeplatzgebühren, den Einzug
der Slippgebühren und den Einzug aller satzungsgemäßen wiederkehrenden Leistungen o.ä. betreffen,
nicht der jeweils gesonderten Zustimmung eines anderen Vorstandsmitgliedes. Das gleiche gilt für die
Bedienung von laufenden oder temporären Verbindlichkeiten des Vereins. Dem Kassenwart wird für diese Art von Geschäften durch den geschäftsführenden Vorstand jeweils zum Jahresanfang eine schriftliche Dauergenehmigung erteilt.
Bei Beschlüssen, die den Verein finanziell belasten
oder die rechtliche Folgen im Außenverhältnis nach
sich ziehen, hat der haftende Vorstand nach § 26
BGB grundsätzlich ein Vetorecht. Dies gilt insbesondere bei Verträgen und bei Entscheidungen, die die finanziellen Belange des Vereins betreffen wie z.B. bei
den
Pachten, bei Personalentscheidungen oder bei Anschaffungen.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als
10.000 Euro im Jahr belasten und die nicht im Rahmen des Haushaltsvoranschlages von der Mitgliederversammlung genehmigt worden sind, benötigt
der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
Änderung zu Nr. 8:
Änderung des Wohnortes:
Stellvertretender Vorsitzender:

Jürgensen, Oliver, *XX.XX.XXXX, Schafflund
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2022
hat die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
09.12.2022
Stach

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.