Handelsregister · VR 974 FL
Chronologischer Auszug
Wassersportclub Flensburg (WSF) e.V. · Amtsgericht Flensburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Wassersportclub Flensburg (WSF) e.V. b) Flensburg | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.000,00 DM belasten, ist sowohl der 1. Vorsitzende als auch der stellvertretende Vorsitzende nur zusammen mit dem Kassenwart bevöllmächtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit 15.000,00 DM und mehr zusammen im Jahr belasten und die nicht im Rahmen des Haushaltsvoranschlages in der Hauptversammlung genehmigt wurden sowie für Dienstverträge und für Grundstücksverträge benötigt der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Stellvertretender Vorsitzender: 1. Fricke, Ernst-Robert, *XX.XX.XXXX, Flensburg Kassenwart: 2. Heldt, Max-Hinrich, Flensburg Vorsitzender: 3. Stuhlmann, Claus, *XX.XX.XXXX, Hamburg | a) Eingetragener Verein Satzung vom 28.01.1977 mit mehrfachen Änderungen, neugefasst am 13.04.1983 und 29.11.1993, zuletzt geändert am 22.03.2002. | a) 16.01.2007 Peters b) Tag der ersten Eintragung: 11.05.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 1. Fricke, Ernst-Robert Stellvertretender Vorsitzender: 4. Vogt, Clemens, *XX.XX.XXXX, Flensburg | a) 20.07.2007 Peters | ||
| 3 | b) Nicht mehr Vorsitzender: 3. Stuhlmann, Claus | a) 08.01.2008 Jepsen | ||
| 4 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenwart vertreten. Im Bank- und Bargeldverkehr wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 10.000,00 EUR belasten und die nicht im Rahmen des Haushaltsvoranschlages von der Mitgliederversammlung genehmigt worden sind, wird die Zustimmung der Mitgliederversammlung benötigt. b) Vorsitzende: 5. Braas, Susanne, geb. Hintz, *XX.XX.XXXX, Flensburg | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2008 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 16.04.2008 Jepsen | |
| 5 | b) Kassenwart: 6. Brandes-Blöcker, Michael, *XX.XX.XXXX, Handewitt Nicht mehr Kassenwart: 2. Heldt, Max-Hinrich | a) 03.05.2016 Stach | ||
| 6 | b) Nicht mehr Vorsitzende: 5. Braas, Susanne, geb. Hintz | a) 20.09.2016 Stach | ||
| 7 | b) Vorsitzender: 7. Reuter, Bernd, *XX.XX.XXXX, Dresden Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 4. Vogt, Clemens | a) 10.03.2017 Stach | ||
| 8 | b) Stellvertretender Vorsitzender: 8. Jürgensen, Oliver, *XX.XX.XXXX, Flensburg | a) 21.08.2017 Stach | ||
| 9 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart (geschäftsführender Vorstand). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenwart vertreten. Im Bank- und Bargeldverkehr wird der Verein durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten. Bei Geschäften des täglichen Lebens ist jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes auch allein handlungsbefugt, soweit eine Summe von 400,00 EUR nicht überschritten wird und das handelnde Vorstandsmitglied ein anderes Mitglied des Gesamtvorstandes über den Grund des Geschäftes informiert hat. Der Kassenwart bedarf für die seinem Amt obliegenden Geschäfte, soweit diese den täglichen Geschäftsablauf wie den Einzug der Mitgliedsbeiträge, den Einzug der Liegeplatzgebühren, den Einzug der Slippgebühren und den Einzug aller satzungsgemäßen wiederkehrenden Leistungen o.ä. betreffen, nicht der jeweils gesonderten Zustimmung eines anderen Vorstandsmitgliedes. Das Gleiche gilt für die Bedienung von laufenden oder temporären Verbindlichkeiten des Vereins. Dem Kassenwart wird für diese Art von Geschäften durch den geschäftsführenden Vorstand jeweils zum Jahresanfang eine schriftliche Dauergenehmigung erteilt. Bei Beschlüssen, die den Verein finanziell belasten oder die rechtliche Folgen im Außenverhältnis nach sich ziehen, hat der haftende Vorstand nach § 26 BGB grundsätzlich ein Vetorecht. Dies gilt insbesondere bei Verträgen und bei Entscheidungen, die die finanziellen Belange des Vereins betreffen wie z.B. bei den Pachten, bei Personalentscheidungen oder bei Anschaffungen. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 10.000,00 EUR im Jahr belasten und die nicht im Rahmen des Haushaltsvoranschlages von der Mitgliederversammlung genehmigt worden sind, benötigt der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Vorsitzende: 9. Kreutzer, Hannelore, *XX.XX.XXXX, Wees Kassenwart: 10. Kulmus, Bernd, *XX.XX.XXXX, Buxtehude Nicht mehr Kassenwart: 6. Brandes-Blöcker, Michael Nicht mehr Vorsitzender: 7. Reuter, Bernd | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2020 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 14.12.2020 Stach | |
| 10 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart (geschäftsführender Vorstand). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Geschäften des täglichen Lebens ist jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes auch allein handlungsbefugt, soweit eine Summe von 1.000,- Euro nicht überschritten wird. Der Kassenwart bedarf für die seinem Amt obliegenden Geschäfte, soweit diese den täglichen Geschäftsablauf wie den Einzug der Mitgliedsbeiträge, den Einzug der Liegeplatzgebühren, den Einzug der Slippgebühren und den Einzug aller satzungsgemäßen wiederkehrenden Leistungen o.ä. betreffen, nicht der jeweils gesonderten Zustimmung eines anderen Vorstandsmitgliedes. Das gleiche gilt für die Bedienung von laufenden oder temporären Verbindlichkeiten des Vereins. Dem Kassenwart wird für diese Art von Geschäften durch den geschäftsführenden Vorstand jeweils zum Jahresanfang eine schriftliche Dauergenehmigung erteilt. Bei Beschlüssen, die den Verein finanziell belasten oder die rechtliche Folgen im Außenverhältnis nach sich ziehen, hat der haftende Vorstand nach § 26 BGB grundsätzlich ein Vetorecht. Dies gilt insbesondere bei Verträgen und bei Entscheidungen, die die finanziellen Belange des Vereins betreffen wie z.B. bei den Pachten, bei Personalentscheidungen oder bei Anschaffungen. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 10.000 Euro im Jahr belasten und die nicht im Rahmen des Haushaltsvoranschlages von der Mitgliederversammlung genehmigt worden sind, benötigt der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Änderung zu Nr. 8: Änderung des Wohnortes: Stellvertretender Vorsitzender: Jürgensen, Oliver, *XX.XX.XXXX, Schafflund | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2022 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 09.12.2022 Stach |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.