Handelsregister · VR 710595

Chronologischer Auszug

Wasserschöpferzunft Schwenningen e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wasserschöpferzunft Schwenningen

b)
Schwenningen
a)
Der Vorstand besteht aus dem Zunftmeister und dem
Prokurator. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
Anschaffungen über 500,-- DM bedürfen der
Zustimmung des Zunftrates.

b)
Zunftmeister:
Glückler, Raimund, Schwenningen, *XX.XX.XXXX
Prokurator:
Greber, Marcus, Zimmermann, Schwenningen
a)
Verein
Satzung vom 11.11.1993
a)
03.08.2015
Stöferle

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
03.08.2015.

Tag der ersten Eintragung:
23.02.1994

Satzung:
Blatt 11
2a)
Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt:
Wasserschöpferzunft Schwenningen e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der Zunftmeister und der
Prokurator. Sie vertreten jeweils einzeln.
Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 500,00 EUR
bedürfen der Zustimmung des Zunftrates.

b)
Bestellt als
Prokurator:
König, Marcus, Schwenningen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Prokurator:
Greber, Marcus, Zimmermann, Schwenningen
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2017 hat die Änderung der Satzung in §§ 3
(Mitgliedschaft und Beiträge), 6 (Wahl und Amtsdauer), 7 (Vertretung des Vereins) und 8
(Allgemeine Richtlinien) beschlossen.
a)
28.02.2018
Völkel

b)
Satzung:
Blatt 39/40
3b)
Bestellt als
Zunftmeister:
Greber, Verena, Schwenningen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Zunftmeister:
Glückler, Raimund, Schwenningen, *XX.XX.XXXX
a)
15.02.2019
Völkel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.