Errichtung, Unterhaltung und Nutzung von Anlagen zur Wasserversorgung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Die Vorstandsmitglieder können von dem Verbot, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden (§ 181 2. Alt. BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Klaus Ahmling
Oldendorf
194
Andreas Koch
Oldendorf
194
Jan-Dennis Hansen
Oldendorf
194
Patrick Dohrn
Oldendorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
007
Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 30,00 EUR. Die Beteiligung mit bis zu 100 Geschäftsanteilen ist zulässig.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.