Handelsregister · GnR 35 RD
Chronologischer Auszug
Wasserleitungs-Genossenschaft eG · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wasserleitungs-Genossenschaft eG b) Luhnstedt c) Versorgung sämtlicher eingetragener Mitglieder mit Wasser. | Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 10,00 DM. Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Höchstzahl der Geschäftsanteile je Genosse: unbeschränkt. | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und mindestens einem weiteren Mitglied. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. b) Vorstandsmitglied: 1. Struve, Harald, *XX.XX.XXXX, Luhnstedt Vorstandsmitglied: 2. Jessen, Jens, *XX.XX.XXXX, Luhnstedt Vorstandsmitglied: 3. Steen, Christian, *XX.XX.XXXX, Luhnstedt | a) Eingetragene Genossenschaft Das Statut ist errichtet am: 17.09.1910 zuletzt neugefasst am 27.07.1995 | a) 22.08.2006 Jehsert b) Tag der ersten Eintragung 27.09.1910 Bereits beim Amtsgericht Rendsburg am 10.04.1974 von GnR 35 nach GnR 35 umgeschrieben. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | c) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Unterhaltung einer Wasserversorgungsanlage zur Versorgung der Mitglieder mit Nutz- und Brauchwasser. | a) 01.08.2008 Knitsch b) Gegenstand der Genossenschaft auf Grundlage der Satzung vom 27.07.1995 von Amts wegen berichtigend eingetragen. | ||||
| 3 | Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 5,00 EUR. | a) Die Satzung ist am 15.10.2007 geändert in § 36 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 39 (Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss und Ergebnisverwendungsvorschlag). Die Satzung ist am 11.12.2007 geändert in § 9 (Ausschluss), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 21 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 22 (Vertretung der Genossenschaft), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 35 (Versammlungsniederschrift) und § 47 (Bekanntmachung). Die Paragraphen 38 a (Kapitalrücklage) und 42 a (Genossenschaftliche Rückvergütung) sind neu eingefügt. | a) 04.05.2009 Brück |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.