Handelsregister · GnR 35 RD

Chronologischer Auszug

Wasserleitungs-Genossenschaft eG · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wasserleitungs-Genossenschaft
eG

b)
Luhnstedt

c)
Versorgung sämtlicher eingetragener Mitglieder mit Wasser.
Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 10,00 DM.
Die Nachschusspflicht ist auf die
Haftsumme beschränkt.
Höchstzahl der
Geschäftsanteile
je Genosse: unbeschränkt.
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und
mindestens einem weiteren Mitglied.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten
die Genossenschaft gemeinschaftlich.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Struve, Harald, *XX.XX.XXXX, Luhnstedt

Vorstandsmitglied:

2.
Jessen, Jens, *XX.XX.XXXX, Luhnstedt

Vorstandsmitglied:

3.
Steen, Christian, *XX.XX.XXXX, Luhnstedt
a)
Eingetragene Genossenschaft

Das Statut ist errichtet am:
17.09.1910
zuletzt neugefasst am 27.07.1995
a)
22.08.2006
Jehsert
b)
Tag der ersten Eintragung
27.09.1910

Bereits beim
Amtsgericht
Rendsburg am
10.04.1974 von
GnR 35 nach
GnR 35 umgeschrieben.

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2c)
Gegenstand des Unternehmens ist
der Betrieb und die Unterhaltung
einer Wasserversorgungsanlage
zur Versorgung der Mitglieder mit
Nutz- und Brauchwasser.
a)
01.08.2008
Knitsch
b)
Gegenstand der
Genossenschaft
auf Grundlage
der Satzung vom
27.07.1995 von
Amts wegen berichtigend eingetragen.
3Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die
Haftsumme beschränkt.
Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 5,00 EUR.
a)
Die Satzung ist am 15.10.2007 geändert in § 36 (Geschäftsanteil und
Geschäftsguthaben), § 39 (Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss und Ergebnisverwendungsvorschlag). Die Satzung ist am
11.12.2007 geändert in § 9 (Ausschluss), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 21 (Aufgaben und Pflichten
des Aufsichtsrats), § 22 (Vertretung
der Genossenschaft), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 35
(Versammlungsniederschrift) und
§ 47 (Bekanntmachung). Die Paragraphen 38 a (Kapitalrücklage) und
42 a (Genossenschaftliche Rückvergütung) sind neu eingefügt.
a)
04.05.2009
Brück

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.