Handelsregister · GnR 433
Chronologischer Auszug
Wassergenossenschaft Hartau eG · Amtsgericht Dresden
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Kapital/Nachschusspflicht | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wassergenossenschaft Hartau eG b) Hartau c) die Betreibung und Instandhaltung von Trink- und Abwasseranlagen, die Lieferung von Trinkwasser und Entsorgung von Abwasser für den Haushalts- und Wirtschaftsbedarf | Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme beträgt für jeden Geschäftsanteil 100,00 EUR. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. b) Vorstand: Eitner, Claudia, Hartau, *XX.XX.XXXX Vorstand: Steudner, Wilfried, Hartau, *XX.XX.XXXX Vorstand: Gäbler, Ralf, Zittau, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 01.11.1995 zuletzt geändert am 22.08.2001 | a) 25.11.2004 Jokisch b) Tag der ersten Eintragung: 17.05.1996. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 5/6 SB | |
| 2 | Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme beträgt für jeden Geschäftsanteil 102,26 EUR. | a) Die Generalversammlung vom 07.05.2004 hat die Änderung der §§ 36 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 39 (Nachschusspflicht) und 46 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. | a) 17.12.2004 Göhler | |||
| 3 | b) Zittau c) Aufbereitung und Lieferung von Trinkwasser entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen; Betreiben und Unterhalten von Anlagen zur Trinkwasserversorgung; Erbringung von Dienstleistungen; Vermietung und Verpachtung eigenen Anlagevermögens | keine Nachschusspflicht | a) Die Generalversammlung vom 28.08.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. b) Der Sitz der Genossenschaft ist verlegt nach Zittau. | a) 16.09.2009 Jokisch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.