Handelsregister · GnR 433

Chronologischer Auszug

Wassergenossenschaft Hartau eG · Amtsgericht Dresden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensKapital/Nachschusspflichta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wassergenossenschaft Hartau eG

b)
Hartau

c)
die Betreibung und Instandhaltung von
Trink- und Abwasseranlagen, die
Lieferung von Trinkwasser und
Entsorgung von Abwasser für den
Haushalts- und Wirtschaftsbedarf
Die Nachschusspflicht ist auf die
Haftsumme beschränkt. Die
Haftsumme beträgt für jeden
Geschäftsanteil 100,00 EUR.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten.

b)
Vorstand:
Eitner, Claudia, Hartau, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Steudner, Wilfried, Hartau,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Gäbler, Ralf, Zittau, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 01.11.1995 zuletzt geändert am
22.08.2001
a)
25.11.2004
Jokisch

b)
Tag der ersten Eintragung:
17.05.1996.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Satzung Bl. 5/6 SB
2Die Nachschusspflicht ist auf die
Haftsumme beschränkt. Die
Haftsumme beträgt für jeden
Geschäftsanteil 102,26 EUR.
a)
Die Generalversammlung vom 07.05.2004 hat
die Änderung der §§ 36 (Geschäftsanteil und
Geschäftsguthaben), 39 (Nachschusspflicht)
und 46 (Bekanntmachungen) der Satzung
beschlossen.
a)
17.12.2004
Göhler
3b)
Zittau

c)
Aufbereitung und Lieferung von
Trinkwasser entsprechend der
gesetzlichen Bestimmungen; Betreiben
und Unterhalten von Anlagen zur
Trinkwasserversorgung; Erbringung von
Dienstleistungen; Vermietung und
Verpachtung eigenen Anlagevermögens
keine Nachschusspflichta)
Die Generalversammlung vom 28.08.2009 hat
die Neufassung der Satzung beschlossen.

b)
Der Sitz der Genossenschaft ist verlegt nach
Zittau.
a)
16.09.2009
Jokisch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.