Handelsregister · HRA 301378
Chronologischer Auszug
"Wasser- und Abwasser Verband Ilmenau" · Amtsgericht Jena
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) "Wasser- und Abwasser Verband Ilmenau" b) Ilmenau c) (1) Der Verband hat die Aufgabe, die Verbandsmitglieder sowie Sonderabnehmer mit Trinkwasser und Betriebswasser zu versorgen und die Abwasserentsorgung, soweit deren betreiben dem Verband obliegt, zu gewährleisten. Die Übernahme und der Neubau von örtlichen Verteilernetzen und Entsorgungsanlagen ist auf Antrag möglich. Zur Sicherung seiner Aufgaben hat er: 1 a) Wasser zu beschaffen und Wasservorkommen zu erschließen. 1 b) Wasserversorgungsanlagen (Wassergewinnungs-, Aufbereitungs-, Speicherungs- und Druckerhöhungsanlagen) zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhalten und zu verwalten. 1 c) Abwasserbeseitigungsanlagen zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu betreiben, zu unterhalten und zu verwalten, soweit sie für die Ableitung und Reinigung von Abwasser aus dem Gebiet seiner Verbandsmitglieder notwendig sind. 1 d) die Dimensionierung aller Anlagen hat so zu erfolgen, daß eine ausreichende und stabile Ver- und Entsorgung gewährleistet ist. 1 e) Wasser für öffentliche Zwecke im Rahmen der Möglichkeiten bereitzustellen. (2) Zur Sicherung seiner Geschäftstätigkeit hat der Verband die Aufgabe, die Übertragung der Eigentumsanteile an der Südthüringer Wasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH an den Verband zu erwirken. (3) Der Verband kann über Abs. (1) hinaus wasserwirtschaftliche Aufträge für die Verbandsmitglieder und für das Land Thüringen durchführen und fördern, und die Verwaltung und Betriebsführung für Wasserund Abwasserverbände übernehmen. (4) Die Verbandsmitglieder verzichten auf eigene Betätigung hinsichtlich der Aufgaben, die sie dem Verband übertragen haben. Insofern verzichten sie auch auf die Satzungshoheit in Bezug auf die dem Verband übertragenen Aufgaben. (5) Der Verband hat weiter die Aufgabe, die mögliche Bildung leistungsfähigerer Einheiten sowie die notwendige Entflechtung von Vermögensanteilen zu unterstützen. (6) Der Verband arbeitet nach den Vorschriften des kommunalen Eigenbetriebes. (7) Der Verband kann aufgrund von Vereinbarungen Städteund gemeindeeigene Ortsnetze für die Verund Entsorgung von Trink-, Betriebs- und Abwasser betreiben, warten und unterhalten. (8) Der Verband kann sich an anderen Wasserversorgungsunternehmen beteiligen sowie Vasserbelieferungs- und Wasserbezugsverträge mit solchen abschließen. (9) Mitglieder und Abnehmer haben Anspruch auf die im Wirtschaftsplan festgesetzte maximale Wassermenge je Tag an Spitzenverbrauchstagen. | a) Der Verbandsvorsitzende vertritt allein und darf Rechtsgeschäfte mit isch selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. b) Verbandsvorsitzender: Seeber, Gerd-Michael, Ilmenau, *XX.XX.XXXX | a) Körperschaft öffentlichen Rechts | a) 13.02.2006 Gauer b) Tag der ersten Eintragung: 02.07.2001. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben und von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 34, 54 SB. | |
| 2 | b) Ausgeschieden: Verbandsvorsitzender: Seeber, Gerd-Michael, Ilmenau, *XX.XX.XXXX Bestellt: Verbandsvorsitzender: Dr. Schultheiß, Daniel, Ilmenau, *XX.XX.XXXX | a) 27.02.2020 Bitter | |||
| 3 | c) Der Verband hat die Aufgabe, die Verbandsmitglieder sowie Sonderabnehmer mit Trinkwasser und Betriebswasser zu versorgen und die Abwasserentsorgung, soweit deren Betreiben dem Verband obliegt, zu gewährleisten. Die Unterhaltung und Reinigung der zu den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gehörenden Regenwasserabläufen und Sinkkästen obliegt den Trägern der öffentlichen Verkehrsanlagen. Zur Sicherung seiner Aufgaben hat er: a) Wasser zu beschaffen und Wasservorkommen zu erschließen. b) Wasserversorgungsanlagen (Wassergewinnungs-, Aufbereitungs-, Speicherungs- und Druckerhöhungsanlagen) zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhalten und zu verwalten. c) Abwasserbeseitigungsanlagen zu planen, zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und zu verwalten, soweit sie für die Ableitung und Reinigung von Abwasser aus dem Gebiet seiner Verbandsmitglieder notwendig sind. d) die Dimensionierung aller Anlagen hat so zu erfolgen, dass eine ausreichende und stabile Ver- und Entsorgung gewährleistet ist. e) Wasser für öffentliche Zwecke im Rahmen der Möglichkeiten bereitstellen. f) die Übernahme von örtlichen Verteilernetzen und Entsorungsanlagen ist auf Antrag möglich. | a) Der Verbandsvorsitzende vertritt den Verband nach außen. | a) Satzung vom 23.05.2002. Die Verbandsversammlungen vom 28.11.2005, 27.11.2006, 08.12.2006, 18.12.2007, 24.09.2009, 19.09.2013, 23.10.2014, 19.10.2015, 25.06.2018 haben die Satzung geändert. Die Verbandsversammlung vom 09.03.2020 hat die 14. Änderungssatzung beschlossen. Es wurde u.a. geändert: Verbandsmitglieder, Verbandsgebiet (§ 2), Verbandsaufgaben (§ 3), Vertretungsregelung (§ 17). | a) 22.04.2021 Bitter |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.