die Erzeugung und der Absatz von Erzeugnissen aus Trauben nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und mindestens einem weiteren Mitglied. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Johannes Lai
Ihringen
Vorstand
Harald Isele
Ihringen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.07.1935 zuletzt geändert am 17.01.2002
Die Generalversammlung vom 18.03.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.03.2006.
Tag der ersten Eintragung: 20.09.1935
Statut: Sonderband II Blatt 115 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.