Handelsregister · HRB 25908

Registerinformationen

Waschmittelwerk Genthin Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Duisburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Waschmittelwerk Genthin Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Duisburg
Geschäftsanschrift
Wanheimer Straße 408, 47055 Duisburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 25908
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Letzte Eintragung
14.07.2015
Abrufstand
25.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die Erzeugung chemischer Produkte, von oberflächenaktiven Stoffen und deren Nebenprodukten sowie deren Weiterverarbeitung und der Vertrieb sämtlicher Erzeugnisse sowie die Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von Waschmitteln, Reinigungsmitteln und Körperpflegeartikeln sowie die Vornahme aller diesem Zweck unmittelbar oder mittelbar dienenen Geschäfte sowie der Handel mit chemischen Erzeugnissen aller Art und deren Import und Export.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Bernd Depping

Essen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 24.03.2009.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2013 mit Änderung vom 23.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Genthin (bisher Amtsgericht Stendal, HRB 8932) nach Duisburg beschlossen. Gleichzeitig wurde eine Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 (Stammkapital) beschlossen und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 01.10.2014 (62 IN 104/14) ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet.
  • Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (62 IN 104/14) vom 1.10.2014 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.