Handelsregister · HRA 1852
Chronologischer Auszug
Warnow-Wasser- und Abwasserverband · Amtsgericht Rostock
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Warnow-Wasser- und Abwasserverband b) Rostock c) Das Verbandsgebiet durch die Beschaffung und Bereitstellung von Trinkwasser zu versorgen sowie aus dem Gebiet seiner Verbandsmitglieder Abwasser zu sammeln, zu reinigen, zu verwerten oder sonst unschädlich zu machen. Der Verband setzt fest und erhebt die dazu notwendigen Entgelte, Beiträge, Gebühren und Mitgliedsbeiträge, Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen zu errichten, zu erweitern, zu betreiben und zu unterhalten, die dem Verband zustehenden Anlagen und Grundstücke von dem "Wasser/Abwasser Nordmecklenburg- Vorpommern e.V." gem. den gesetzlichen Bestimmungen zu übernehmen und die Aufgaben gem. § 4 Abs. 2 der Satzung an den in der Anlage 2 der Satzugn aufgeführten Anlagen zu erfüllen, die Verbandsanlagen und Verbandsgebäude in betriebsfertigem Zustand zu halten und im Einvernehmen mit den Aufsichts- und Fachbehörden dem jeweiligen Stand der Technik und Hygiene, dem Bedarf und der wirtschaftlichen Lage allen rechtlichen Bestimmungen entsprechend anzupassen. | a) Der Verbandsvorsteher vertritt den Verband allein. Erklärungen, durch die der Verband verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Sie werden vom Verbandsvorsteher und seinem Stellvertreter oder anstelle des Stellvertreters - einem weiteren Vorstandsmitglied oder einem Geschäftsführer unterzeichnet. b) stellvertretender Verbandsvorsteher: Giese, Frank, Broderstorf, *XX.XX.XXXX weiteres Mitglied: Helke, Karin, Rostock, *XX.XX.XXXX Verbandsvorsteherin: Gründel, Ines, Rostock, *XX.XX.XXXX Vorsitzender der Verbandsversammlung: Hünecke, Joachim, Sanitz, *XX.XX.XXXX | a) Juristische Person. Öffentlich-rechtliche Körperschaft als Wasserverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG -) vom 29.02.1991. Satzung vom 30.12.1993, letztere trat mit ihrer Veröffentlichung am 18.01.1994 in Kraft. | a) 01.09.2006 Fleischer b) Satzung, Blatt 38 ff SB Tag der ersten Eintragung: 25.04.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.09.2006. | |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Der Vorstand vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Erklärungen, durch die der Verband verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Sie sind vom Verbandsvorsteher oder seinem Stellvertreter und einem weiteren Vorstandsmitglied oder einem Geschäftsführer zu unterzeichnen, sofern die Dienstanweisung über die Unterschriftsberechtigung hierfür nicht eine andere Regelung vorsieht. | a) 24.07.2007 Schultze | |||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Helke, Karin, Rostock, *XX.XX.XXXX Bestellt als weiteres Vorstandsmitglied: Dankert, Matthias, Wittenförden, *XX.XX.XXXX | a) 10.02.2010 Eick | |||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Dankert, Matthias, Wittenförden, *XX.XX.XXXX Ämterbezeichnung von Amts wegen berichtigt, nun: Verbandsvorsteherin als Vorsitzende: Gründel, Ines, Rostock, *XX.XX.XXXX Ämterbezeichnung von Amts wegen berichtigt, nun: Stellvertreter des Verbandsvorstehers als stellvertretender Vorsitzender: Giese, Frank, Broderstorf, *XX.XX.XXXX Bestellt als weiteres Vorstandsmitglied: Helke, Karin, Rostock, *XX.XX.XXXX | a) 17.11.2014 Eick | |||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstand: Giese, Frank, Broderstorf, *XX.XX.XXXX Gewählt als Stellvertreter des Verbandsvorstehers als stellvertretender Vorsitzender: Wiechmann, Axel, Dummerstorf, *XX.XX.XXXX | a) 23.04.2019 Eick b) Fall 5 Beschluss vom 22.11.2018 | |||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: Hünecke, Joachim, Sanitz, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorsitzende der Verbandsversammlung: Dräger, Susanne, Grammow, *XX.XX.XXXX | a) 01.04.2020 Eick b) Fall 6 Beschluss vom 12.09.2019 | |||
| 7 | b) Nicht mehr Vorstand: Helke, Karin, Rostock, *XX.XX.XXXX Bestellt als weiteres Vorstandsmitglied: Eggers, Kai, Rostock, *XX.XX.XXXX | a) Satzungsdaten von Amts wegen berichtigt: Gründungssatzung In Kraft getreten mit ihrer Veröffentlichung am 21.02.1994. Von Amts wegen nachgetragen: Die Verbandsversammlung vom 16.11.2000 hat die Neufassung der Satzung und deren Inkrafttreten ab dem 01.01.2001 beschlossen. | a) 07.02.2024 Teifel b) Fall 7 Beschluss vom 22.06.2023 | ||
| 8 | a) Die Verbandsversammlung vom 30.05.2002 hat die 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung in § 22 (Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, Reisekosten), § 25 (Prüfung) und § 34 (Bekanntmachungen) und deren Inkrafttreten am 01.09.2002 beschlossen. | a) 05.06.2024 Teifel b) Fall 8 Beschluss vom 30.05.2002 | |||
| 9 | a) Die Verbandsversammlung vom 25.09.2003 hat die 2. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung mit der Einfügung von § 24a (Stammkapital) und deren Inkrafttreten am 01.01.2004 beschlossen. | a) 06.06.2024 Teifel b) Fall 9 Beschluss vom 25.09.2003 | |||
| 10 | a) Die Verbandsversammlung vom 07.04.2005 hat die 3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung in § 4 (Aufgaben), § 12 (Aufgaben der Verbandsversammlung) und § 27 (Beiträge und Gebühren) und deren Inkrafttreten am 05.05.2005 beschlossen. | a) 19.06.2024 Teifel b) Fall 10 Beschluss vom 07.04.2005 | |||
| 11 | a) Die Verbandsversammlung vom 02.12.2010 hat die 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung in § 4 (Aufgaben), § 12 (Aufgaben der Verbandsversammlung), § 19 (Aufgaben des Vorstandes), § 36 (Genehmigung von Rechtsgeschäften) sowie in der Anlage 1 und deren Inkrafttreten am 26.02.2011 beschlossen. | a) 19.06.2024 Teifel b) Fall 11 Beschluss vom 02.10.2010 | |||
| 12 | a) Die Verbandsversammlung vom 08.12.2011 hat die 5. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung in § 34 (Bekanntmachungen) sowie in der Anlage 1 und deren Inkrafttreten am 17.03.2012 beschlossen. | a) 19.06.2024 Teifel b) Fall 12 Beschluss vom 08.12.2011 | |||
| 13 | a) Die Verbandsversammlung vom 04.12.2014 hat die 6. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung in § 4 (Aufgaben), § 12 (Aufgaben der Verbandsversammlung), § 19 (Aufgaben des Vorstandes), neu eingefügt § 23a (Vertretung in den Gesellschaften des Verbandes), neu eingefügt § 24b (Gewinnverteilung) und § 28 (Beitragsverhältnis und Ermittlung der Beiträge, Kostenersatz, Gebühren und Verbandsbeiträge) sowie in der Anlage 1 und deren Inkrafttreten am 28.02.2015 beschlossen. | a) 19.06.2024 Teifel b) Fall 13 Beschluss vom 04.12.2014 | |||
| 14 | a) Die Verbandsversammlung vom 24.11.2016 hat die 7. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung in § 26 (Rechnungsprüfungsausschuss) und deren Inkrafttreten am 27.07.2017 beschlossen. | a) 19.06.2024 Teifel b) Fall 14 Beschluss vom 24.11.2016 | |||
| 15 | a) Die Verbandsversammlung vom 17.05.2018 hat die 8. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung in § 4 (Aufgaben) und deren Inkrafttreten zum 23.03.2015 sowie in § 24b (Gewinnverteilung), § 37 (Satzungsänderung, Auflösung des Verbandes, Abwicklung) sowie in der Anlage 1 und deren Inkrafttreten am 21.06.2018 beschlossen. | a) 19.06.2024 Teifel b) Fall 15 Beschluss vom 17.05.2018 | |||
| 16 | a) Die Verbandsversammlung vom 30.11.2021 hat die 9. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung in § 29 (Hebelisten) und deren Inkrafttreten am 13.05.2022 beschlossen. | a) 20.06.2024 Teifel b) Fall 16 Beschluss vom 30.11.2021 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.