Handelsregister · VR 2165
Chronologischer Auszug
Wandergruppe Dachsenhausen 1974 (e.V.) · Amtsgericht Koblenz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Wandergruppe Dachsenhausen-Dessighofen 1974 (e. V.) b) Dachsenhausen | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich. Beschränkungen: a) zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke: die Zustimmung der Mitgliederversammlung; b) zur Eingehung von Verbindlichkeiten für den Verein zwischen 500,00 DM und 5.000,00 DM im Einzelfall: die Zustimmung des Gesamtvorstandes; c) zur Eingehung von Verbindlichkeiten über 5.000,00 DM im Einzelfall: die Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) 1. Vorsitzender: Wagner, Erich, Dachsenhausen, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Strelow, Ralf, Gemmerich, *XX.XX.XXXX Kassenwart: Groß, Dirk, Nochern, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 30.05.1981 zuletzt geändert am 25.01.1986 | a) 08.05.2006 Wagner b) Tag der ersten Eintragung: 29.07.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.05.2006. |
| 2 | a) Wandergruppe Dachsenhausen 1974 (e.V.) | a) Geändert, nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Beschränkungen: a) zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke: die Zustimmung der Mitgliederversammlung, b) zur Eingehung von Verbindlichkeiten für den Verein zwischen EUR 250,00 und EUR 2.500,00 im Einzelfall: die Zustimmung des Gesamtvorstandes, c) zur Eingehung von Verbindlichkeiten über EUR 2.500,00 im Einzelfall: die Zustimmung der Mitgliederversammlung. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die Geschäftsführer/-in und der/die Kassenwart/-in. | a) Die Mitgliederversammlung vom 01.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins), § 2 (Vereinszweck), § 3 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), § 4 (Die Mitglieder), § 6 (Pflichten der Mitglieder), § 7 (Vereinsorgane), § 10 (Die Wahl) und § 16 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 13.12.2011 Göbel b) Fall 2 Satzung Bl. 111 - 117 Beschluss Blatt 100 - 104 der Akten |
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Wagner, Erich, Dachsenhausen, *XX.XX.XXXX | a) 18.09.2014 Lauberbach b) Fall 3 | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck) und in § 16 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 10.12.2015 Lauberbach b) Fall 4 Satzung Blatt 149-155 der Akten | ||
| 5 | b) Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr gewählt als 1. Vorsitzender: Strelow, Ralf, Gemmerich, *XX.XX.XXXX | a) 15.05.2017 Lauberbach b) Fall 5 | ||
| 6 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Beschränkungen der Vertretungsmacht: a) Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Zur Eingehung von Verbindlichkeiten für den Verein zwischen EUR 250,00 und EUR 2.500,00 ist im Einzelfall die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich. c) Zur Eingehung von Verbindlichkeiten über EUR 2.500,00 ist im Einzelfall die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die Schriftführer/-in und der/die Kassenwart/-in. b) Schriftführerin: Strelow, Vanessa, Niederwallmenach, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2017 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vereinsorgane) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. | a) 21.12.2017 Lauberbach b) Fall 7 Satzung Blatt 243-249 der Akten | |
| 7 | a) Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese den Verein gemeinsam. b) Nicht mehr Kassenwart: Groß, Dirk, Nochern, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender, nunmehr bestellt als Liquidator: Strelow, Ralf, Gemmerich, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführerin, nunmehr bestellt als Liquidator: Strelow, Vanessa, Nastätten, *XX.XX.XXXX | b) Der Verein ist aufgelöst. | a) 04.01.2024 Lauberbach b) Fall 8 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.