Handelsregister · VR 550360

Chronologischer Auszug

Wanderfreunde Oberzell e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wanderfreunde Oberzell e.V.

b)
Ravensburg
a)
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und
außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist
einzelvertretungsberechtigt. Verfügungen über das
Vereinsvermögen bedürfen der Genehmigung:
a) des 1. Vorsitzenden bei Ausgaben von 500,00 DM bis
1.000,00 DM.
b) des Vorstandes bei Ausgaben von 1.000,00 DM bis
5.000,00 DM
c) der ordentlichen oder außerordentlichen
Generalversammlung bei Ausgaben über 5.000,00 DM.

b)
1. Vorsitzender:
Tietz, Heinz Martin, Ravensburg, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Amann, Roland, Ravensburg, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Jäger, Manfred, Kaufmann, Ravensburg-Oberzell
Kassier:
Tietz, Carmen, Ravensburg, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 17.01.1980 zuletzt geändert am 03.05.1984
a)
09.07.2014
Strehle

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.07.2014.

Tag der ersten Eintragung:
11.02.1980

Neufassung der Satzung:
Blatt 25 d.A.
2b)
Nicht mehr
Schriftführer:
Jäger, Manfred, Kaufmann, Ravensburg-Oberzell
Bestellt als
Schriftführerin:
Weizenegger, Alexandra, Tettnang, *XX.XX.XXXX
a)
19.07.2016
Kessler
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.
Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassier. Jedes
Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Verfügungen über das Vereinsvermögen bedürfen der
Genehmigung:
a) des 1. Vorsitzenden bei Ausgaben von 500,00 EUR
bis 1.000,00 EUR
b) des Vorstandes bei Ausgaben von 1.000,00 EUR bis
5.000,00EUR
c) der ordentlichen oder außerordentlichen
Generalversammlung bei Ausgaben über 5.000,00 EUR.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft), § 5 (Vorstand), § 7 (Satzungsänderung und Vereinsauflösung)
beschlossen.
a)
24.11.2017
Molnar

b)
Satzung:
Blatt 68-70

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.