Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende Sie sind je einzelvertretungsberechtigt. Für Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 500 EUR verpflichten, bedürfen der vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Volker Stopp
Mühlhausen im Täle
Vorstand
Joachim Foißner
Mühlhausen im Täle
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.05.1986
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 30.06.1986
Satzung: Blatt 4/14
Satzung: Blatt 87/92
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.