Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand kann Rechtsgeschäfte, die den Verein belasten, selbständig nur bis zu einer Höhe von 500,- EUR vornehmen. Über den Betrag von 500,- EUR hinaus, bis zu einer Höhe von 5.000,- EUR bedarf es die Zustimmung des erweiterten Vereinsausschusses. Über den Betrag von 5.000,- EUR hinaus, bedarf es eigens zu diesem Zweck die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Helga Schneider
Freising
Vorstand
Gertraud Strejc
Langenbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.03.1979 zuletzt geändert am 08.11.2000
Die Mitgliederversammlung vom 16.01.2010 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des Vereins), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 6 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), 8 (Vorstand des Vereins), 9 (Der Vereinsausschuß), 10 (Der erweiterte Vereinsausschuß), 12 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 14(Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.04.1979. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Protokoll Bl. 15 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.