Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und bis zu zwei Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Katharina Schrade
Berlin
274
Katharina Laura Kunz
Berlin
274
Cornelia Lanz
Heidelberg
274
Marina Sahnwaldt
Hamburg
274
Cornelia Vossen
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.