Handelsregister · HRB 943

Chronologischer Auszug

Walter Klinge GmbH · Amtsgericht Göttingen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Walter Klinge GmbH

b)
Friedland

c)
Die Erbringung aller Klempner- und
Installationsarbeiten auf dem Gebiet des
Heizungsbaus und des Sanitärbereichs,
sowie der Handel mit allen Artikeln und
Ersatzteilen für Heizungsanlagen,
Sanitärausstattungen, Schwimmbädern und
ähnlichem. Die Gesellschaft ist befugt,
gleichartige oder ähnliche Unternehmungen
zu erwerben oder an anderen Orten
Zweigniederlassungen zu gründen, sich an
solchen Unternehmungen mittelbar oder
unmittelbar zu beteiligen oder deren
Vertretung zu übernehmen.
25.600,00
EUR
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

b)
Geschäftsführer:
Klinge jun., Walter, Installateurmeister, Friedland
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.11.1977 zuletzt geändert am
15.11.2001
a)
27.03.2006
Daberkow

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 40-47 Sonderband
Tag der ersten
Eintragung: 11.01.1978
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
27.03.2006.
2b)
Geschäftsanschrift:
Schmiedeberg 4, 37133 Friedland
a)
03.03.2010
Röger

b)
Geschäftsanschrift von
Amts wegen gemäß § 3
Abs. 1 S. 3 EGGmbHG
eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.