Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass für folgende Rechtsgeschäfte die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich ist: Kauf- und sonstige Verträge mit einem Geschäftswert von über DM 1.000,-; Abschluss und Kündigung von Verträgen, die den Verein sechs Monate oder länger binden; Abschluss und Kündigung von Darlehens- und Kreditverträgen aller Art.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Carolin Käser
Frauenau
Vorstand
Alexandra Garhammer
Frauenau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.04.1999
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.05.1999. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.