Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder und deren sozialen und kulturellen Belange durch den gemeinschaftlichen Schutz des Waldes, indem die Genossenschaft Wald in der Region erwirbt und diesen nachhaltig naturgemäß bewirtschaftet. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die naturnahe Bewirtschaftung des Waldes in Remscheid und der umliegenden Regionen unter Beachtung ökologischer und forstwirtschaftlicher Grundsätze. Der Umfang des Geschäftsbetriebes umfasst auch die ökologische Erzeugung und Vermarktung von erneuerbarer Energie sowie das Angebot von Leistungen zur Kompensation von Treibhausgasen. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach ökologischen und forstwirtschaftlichen Grundsätzen und ist dem Prinzip der Nachhaltigkeit im Rahmen dieser Satzung verpflichtet. Die Genossenschaft kann ferner Teilflächen ihres Waldeigentums zur Nutzung als Begräbnis-, Erinnerungs- oder Ereigniswald langfristig binden.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Lutz Uwe Magney
Remscheid
Vorstand
Jutta Velte
Remscheid
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.03.2013
Die Generalversammlung vom 14.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 7 Abs. 2 (Tod eines Mitglieds) und § 40 Abs. 2 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 21.05. 2022 hat die Präambel zur Satzung 3. Absatz und 6. Absatz, das Inhaltsverzeichnis unter Punkt C sowie eine Änderung der Satzung in § 2 Abs. (2) (Zweck und Gegenstand), § 6 Abs. (1) (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 12 e) (Pflichten der Mitglieder), § 19 Abs. (2) (Willensbildung), § 23 Abs. (1) h) (Gemeinsame Zuständigkeiten von Vorstand und Aufsichtsrat, zustimmungsbedürftige Angelegenheiten), § 25 Abs. (6) (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 Abs. (5) (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 27 Abs. (3) (Frist und Tagungsort), § 28 Abs. (3) (Einberufung und Tagesordnung), 33 Abs. (1), (4), (5) und (6) (Abstimmung und Wahlen), § 35 Abs. (1), (2) und (5) (Protokoll), § 36a Abs. (1), (2) und (3) (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), § 36b (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton), § 38 Abs. (1) und (2) (Zusammensetzung und Wahl), § 40 Abs. (2) (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und § 50 Abs. (1) (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.