Bewirtschaftung und Verwaltung des Gödenrother Genossenschaftswaldes und der dazu gehörigen Ländereien zu gleichen Anteilen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand der Genossenschaft besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Norbert Engel
Gödenroth
Vorstand
Sascha Werner
Gödenroth
Vorstand
Thomas Haubrich
Gödenroth
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.02.1941 zuletzt geändert am 11.05.2002
Die Generalversammlung vom 12.05.2007 hat die Änderung des Statuts in § 1 (Name) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Generalversammlung vom 12.05.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 9 (Ausschluss), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 46 (Bekanntmachungen), § 48 (Mitgliedschaften) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 11.05.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 21 (Gewährung von Krediten oder besonderen Vorteilen an Vorstandsmitgliedern), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 33 (Abstimmung und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 38 (Gesetzliche Rücklage), § 39 (Andere Ergebnisrücklagen), § 42 (Jahresabschluss), § 48 (Mitgliedschaften), und insbesondere eine Änderung in § 40 (Nachschusspflicht) und damit den Wegfall der Nachschusspflicht, beschlossen. Die Generalversammlung vom 26.06.2020 hat eine weitere und nochmalige Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 ( Ausscheiden durch Tod), § 9 (Ausschluss), § 10 (Auseinanderstzung), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 42 (Jahresabschluss) und in § 47 (Gerichtsstand) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden unter ihrer Fima im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Kastellaun, der Jahresabschluß ist, sofern er zu veröffentlichen ist, im Rheinischen Genossenschaftsblatt, Köln, veröffentlicht. Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht.
Die Generalversammlung vom 13.05.2006 hat eine Änderung des Statuts in § 3 ( Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.03.1941 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.11.2005.
Fall 8
Fall 11
Fall 13
Fall 14
Fall 16
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.