Handelsregister · HRB 15085

Chronologischer Auszug

Wahrsmannshof Natur- und Umweltbildung am Reeser Meer gGmbH · Amtsgericht Kleve

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wahrsmannshof Natur- und Umweltbildung
am Reeser Meer gGmbH

b)
Rees
Geschäftsanschrift:
Niederstraße 3, 46459 Rees

c)
Die Förderung von
Bildungsveranstaltungen im Sinne von § 52
Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung (AO),
insbesondere der Natur- und
Umweltbildung. Dieser Zweck wird
verwirklicht insbesondere durch
Veranstaltungen aus den Bereichen Natur
und Umwelt, die die Gesellschaft über den
Wahrsmannshof am Reeser Meer
(Bergswick 19 in 46459 Rees) als
außerschulischer Lernort in Natur und
Landschaft durchführt. Der Betrieb dieses
außerschulischen Lernortes ist eine
Kernaufgabe der Gesellschaft. Die
Förderung der Allgemeinheit erstreckt sich
damit auch auf die Förderung des Naturund Hochwasserschutzes sowie der
Landschaftspflege am unteren Niederrhein
(§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO), die Förderung der
Jugend- und Altenpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 4
AO) sowie die Förderung von Wissenschaft
und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO).
30.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann einem oder
jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss
können einzelne oder mehrere Geschäftsführer
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit
werden.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Werneke, Ulrich, Kleve, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.01.2018
a)
25.01.2018
Gallasch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.