Verwaltung von eigenem Vermögen und der Zahlung sowie Abwicklung von Pensionsverpflichtungen für ehemalige Arbeitnehmer der Gesellschaft.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Gerhard Wagner
Emmendingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Jutta Antonie Klingl-Wagner
Emmendingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.1997 mit Änderung vom 01.10.1998.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlungen vom 16.12.2024 und 27.12.2024 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 5 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2024 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2024 auf 26.000,00 EUR erhöht.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.06.2006.
Tag der ersten Eintragung: 23.01.1998
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 15 ff. Ges.beschluß SoBd. S. 41, Unternehmensvertrag SoBd. S. 35 ff.
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